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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 26. Juni 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Bericht der Kommission: EU-Staaten tun nicht genug für saubere Luft

Die EU-Staaten müssen mehr tun, um für eine gute Luftqualität zu sorgen. Das zeigt der heute veröffentlichte erste Bericht der Kommission zur Bewertung der Umsetzung der Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen . EU...

Er fügte hinzu: „Nie war der Augenblick günstiger, um diese Änderungen vorzunehmen: Investitionen in sauberere Luft sind Investitionen in die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie in unser Klima und werden unserer Wirtschaft die notwendigen Impulse verleihen. Dies ist der Gedanke hinter dem europäischen Grünen Deal und ein Ansatz, der der Umwelt zugute kommt.“

Die Bewertung der ersten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Emissionen in die Luft hat ergeben, dass die Umsetzung der neuen europäischen Vorschriften für saubere Luft verbessert werden muss.

Der Bericht zeigt, dass die meisten Mitgliedstaaten Gefahr laufen, ihre Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 bzw. 2030 nicht zu erfüllen. Während einige Mitgliedstaaten bewährte Verfahren vorzuweisen haben, die anderen als Vorbild dienen sollten, zeigt der Bericht, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Luftverschmutzung zu verringern. Die Kommission wird die diesbezüglich unternommenen nationalen Anstrengungen weiterhin überwachen und im Wege von finanziellen und nichtfinanziellen Instrumenten unterstützen. Insbesondere in der Landwirtschaft sind Anstrengungen erforderlich, um die Ammoniakemissionen zu verringern, was die verbreitetste und schwierigste Herausforderung bei der Umsetzung in der gesamten EU darstellt.

Die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung leistet einen wesentlichen Beitrag zu dem von der Kommission im europäischen Grünen Deal und den damit verbundenen Initiativen angekündigten „Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt“. Im Einklang mit dem Ansatz des europäischen Grünen Deals müssen auch Synergien mit der Klima- und der Energiepolitik verstärkt und weiter geprüft werden.

Neben diesem Umsetzungsbericht hat die Kommission heute eine von ihren Beratern vorgenommene Analyse der nationalen Luftreinhalteprogramme und Emissionsprognosen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie einen EU-weiten horizontalen Bericht veröffentlicht, in dem diese Informationen zusammengefasst sind.

Hintergrund

Die Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen, die am 31. Dezember 2016 in Kraft trat, ist das wichtigste Rechtsinstrument zur Verwirklichung der für 2030 gesetzten Ziele des Programms „Saubere Luft“ . Bei vollständiger Umsetzung würde die Richtlinie die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit bis 2030 um fast 50 % verringern und erhebliche Vorteile für Umwelt und Klima mit sich bringen.

Die Richtlinie enthält nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für den Zeitraum 2020-29 sowie ehrgeizigere Verpflichtungen für den Zeitraum ab 2030 für fünf wichtige Luftschadstoffe: Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Schwefeldioxid (SO 2), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5).

Die Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 wird 2022 überprüft, wenn die Emissionsinventare für 2020 vorliegen.

Nächste Schritte

Der Umsetzungsbericht wird im Laufe dieses Jahres durch den zweiten Ausblick zur Entwicklung der Luftqualität ergänzt, in dem aktuelle Modellierungsergebnisse darüber vorgelegt werden, inwieweit die EU und ihre Mitgliedstaaten auf Kurs sind, um ihre Ziele für saubere Luft bis 2030 und danach zu erreichen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

Pressekontakt: : claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juni 2020
Autor
Vertretung in Deutschland