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Presseartikel27. Oktober 2021

Bericht: Deutlicher Anschub der EU-Ausfuhren dank europäischer Handelspolitik

The port of Antwerp

Aufgrund der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung von EU-Handelsabkommen und internationaler Handelsregeln stiegen die EU-Ausfuhren im Jahr 2020 um 5,4 Mrd. Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der heute (Mittwoch) veröffentlichte erste Jahresbericht der Kommission über die Umsetzung von Handelsabkommen. „Eine selbstbewusste Handelspolitik bedeutet, dass wir sicherstellen, dass unsere Partner ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und dadurch die europäischen Unternehmen und Arbeitsplätze direkt unterstützen. Wie dieser Bericht zeigt, machen wir in beiden Bereichen echte Fortschritte“, so der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Wir werden bald Vorschläge zur weiteren Verteidigung unserer Handelsinteressen mit einem neuen Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen vorlegen.“

Der Jahresbericht zeigt, dass sich die Bemühungen der Europäischen Kommission auszahlen. Die greifbaren Ergebnisse reichen von der Beseitigung von Handelshemmnissen über die Bekämpfung unfairer Handelspraktiken bis zu Maßnahmen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung. Im vergangenen Jahr hat die Kommission auch weitere Rechtsinstrumente entwickelt, um die Fähigkeit der EU zur Verteidigung ihrer zentralen Interessen und zum Schutz ihrer offenen strategischen Autonomie zu stärken.

Der Bericht beschreibt die in enger Abstimmung mit den Unternehmen in der EU, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern ergriffenen Maßnahmen der Kommission, mit denen die Märkte offengehalten werden sollen und sichergestellt werden soll, dass die Handelspartner der EU ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Bericht deckt vier Schwerpunktbereiche ab: 1) die umfassende Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus den EU-Handelsabkommen ergeben; 2) die Unterstützung der Übernahme von Handelsabkommen durch kleine Unternehmen; 3) Handelshemmnisse; 4) die Durchsetzung von Handelsverpflichtungen durch Streitbeilegung.

Mit den im vergangenen Jahr durch die Kommission ergriffenen konkreten Maßnahmen wurden die Ausfuhren der EU erleichtert und die wichtigsten Interessen der EU verteidigt:

  • Die Kommission beseitigte 33 Handelshemmnisse in 22 Partnerländern.
  • Europäische Unternehmen haben 2020 zusätzliche Ausfuhren in Höhe von 4 Mrd. Euro getätigt, was ohne die Beseitigung von Hindernissen in den vergangenen fünf Jahren nicht möglich gewesen wäre.
  • Die Kommission startete ihre preisgekrönte Online-Plattform für den Zugang zu Märkten, die 584.000 KMU wesentliche Unterstützung bietet, damit sie leichter und schneller exportieren können. Im vergangenen Jahr hatten die Unternehmen großes Interesse an klaren und praktischen Informationen darüber, wie Handel über die Grenzen der EU hinweg abgewickelt werden kann. In nur einem Jahr nutzten mehr als 1,5 Millionen Besucher die Plattform.
  • Die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, die im November 2020 eingerichtet wurde, hat die Art und Weise verändert, in der Unternehmen und Interessenträger Handelsschranken oder Verstöße der Partnerländer gegen Verpflichtungen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung gegenüber der Kommission melden können. Dies hat bereits zu 29 förmlichen Beschwerden geführt, die die Kommission derzeit prüft.
  • Die Kommission hat bei mehreren Streitbeilegungsverfahren, auch im Bereich der Arbeitnehmerrechte, entweder bei der WTO oder im Rahmen von Handelsabkommen der EU Fortschritte erzielt. Zu den betroffenen Handelspartnern und -sektoren gehören die Türkei und pharmazeutische Erzeugnisse, Indonesien und Rohstoffe sowie die Ukraine und Holz. Im Januar 2021 hat sich die Kommission in ihrem ersten bilateralen Streit über arbeitsrechtliche Fragen im Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea durchgesetzt, was Südkorea dazu veranlasste, wichtige IAO-Übereinkommen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte zu ratifizieren und umzusetzen.

Die Kommission hat im vergangenen Jahr auch entscheidende Schritte unternommen, mit denen sie ihre Rechte und ihre Werte konsequenter durchsetzt, um auf diese Weise ihre Interessen besser zu verteidigen. Außerdem werden derzeit wichtige Rechtsvorschriften zur weiteren Verbesserung der Durchsetzung und Umsetzung abgeschlossen:

  • Der neue Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen, der seit Oktober 2020 in Kraft ist, ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission, Kenntnis von Transaktionen zu erhalten, zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen in Bezug auf diese ausländischen Investitionen zu koordinieren. Die Mitgliedstaaten können sich auch zu den möglichen Auswirkungen von Investitionen in einem anderen Mitgliedstaat auf die Sicherheit und/oder die öffentliche Ordnung in ihrem Hoheitsgebiet äußern. Die Kommission kann das Gleiche tun, wenn sie der Auffassung ist, dass einzelne Investitionen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat beeinträchtigen könnten oder wenn sie aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung Projekte oder Programme von Unionsinteresse beeinträchtigen könnten.
  • Im September 2021 traten die aktualisierten Ausfuhrkontrollvorschriften der EU in Kraft. Der neue Rahmen stärkt unsere Fähigkeit, die Ausfuhr von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu kontrollieren, und ermöglicht der Union dabei eine größere Autonomie.
  • Die Kommission bereitet derzeit einen Legislativvorschlag für ein neues Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen vor, das es der EU ermöglichen wird, auf Versuche anderer Länder zu reagieren, die EU oder ihre Länder zu politischen Änderungen zu zwingen.
  • Die Kommission hat ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen vorgeschlagen, das dazu beitragen wird, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem globalen Beschaffungsmarkt zu gewährleisten. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft.
  • Ebenso gibt es ein neues Instrument, mit dem die potenziellen, wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im Binnenmarkt angegangen werden sollen. Mit dem neuen Instrument sollen drittstaatliche Subventionen, die Verzerrungen verursachen und dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt schaden, in allen Marktsituationen wirksam angegangen werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Wichtigste Fakten

Report on Implementation and Enforcement of EU trade agreementsDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• (EN) ( andere Sprachen )

Vorwort von EVP (in englischer Sprache)

Broschüre zum Bericht (in englischer Sprache)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zum Bericht

Präferenznutzung im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen

Zollkontingente und Ausschöpfungsquoten im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen

Häufig gestellte Fragen zur Präferenznutzung und zu Zollkontingenten

Handelsstatistiken für EU-Freihandelsabkommen nach Partnern und Regionen

Neue Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten

Neues Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen

Überprüfung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung

Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen

CO2-Grenzausgleichssystem

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Oktober 2021