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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Bericht: Neun Millionen Menschen haben sich bislang an Europäischer Bürgerinitiative beteiligt

In den vergangenen sechs Jahren haben sich schätzungsweise neun Millionen Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt. Bislang waren vier Initiativen darin erfolgreich, über eine Million Unterschriften zu sammeln. Das geht aus dem heute...

Vier Initiativen erhielten die notwendige Zahl von einer Million Unterstützungsbekundungen. Der Initiative „Stop Vivisection“ hat die Kommission nicht-legislative Maßnahmen folgen lassen. Auf die Initiative „Right2Water“ hat sie mit einem geänderten Vorschlag für die Trinkwasser-Richtlinie reagiert. Im Anschluss an die Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag angekündigt, mit dem wissenschaftliche Beurteilungen und Entscheidungsfindungen transparenter sollen.

In den vergangenen drei Jahren sind bereits Verbesserungen vorgenommen worden. Die Juncker-Kommission verfolgt einen politischeren Ansatz: Alle Anträge auf Registrierung (die Voraussetzung für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen ist) werden vom gesamten Kommissionskollegium gehört, und in einigen Fällen wurde die teilweise Registrierung einer Bürgerinitiative genehmigt. Infolge dieser Maßnahmen wurden deutlich mehr Initiativen registriert als zuvor: Wurden im vorangegangenen Dreijahres-Zeitraum noch 60 Prozent aller vorgeschlagenen Initiativen zur Registrierung zugelassen, waren es seit April 2015 90 Prozent.

Nach dem ersten Bericht der Kommission vom März 2015 über die Anwendung der Verordnung über die Bürgerinitiative wurde eine Überprüfung eingeleitet, um die Wirksamkeit des Instruments zu verbessern. Dabei wurde auch die Öffentlichkeit konsultiert. Anschließend schlug die Kommission am 13. September 2017 eine neue Verordnung vor, die nun vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden muss.

Die neue Verordnung wird die Europäische Bürgerinitiative zugänglicher und weniger aufwendig machen und Organisatoren und Unterstützern die Handhabung erleichtern. Die Kommission ruft dazu auf, dass ihr Änderungsvorschlag Ende 2018 verabschiedet wird, damit er im Januar 2020 in Kraft treten kann.

Die Vorschläge werden mit den Interessenträgern am „EBI-Tag“ erörtert‚ den der Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss am 10. April veranstaltet.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Wirksamwerden der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Weitere Informationen

Zweiter Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative

Änderungsvorschlag der Kommission zur Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative

Portal der Europäischen Bürgerinitiative

Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland