Der Bericht konzentriert sich auf die Maßnahmen, die 2020 ergriffen wurden, um den Empfehlungen des dritten Berichts im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus nachzukommen. Für Länder, die seit weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit sind (Georgien, Moldau und die Ukraine), enthält der Bericht auch eine ausführlichere Bewertung anderer Maßnahmen, die zur kontinuierlichen Erfüllung der Vorgaben ergriffen wurden. In dem Bericht wird auch festgestellt, dass die Visafreiheit den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern weiterhin positive wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vorteile bringt.
Migration, Asyl und Zusammenarbeit bei der Rückübernahme
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen hatten erhebliche Auswirkungen auf die Migration und die Mobilität in die EU. Die überwiegende Mehrheit der Personen, die in die EU gereist sind, hat dies aus legitimen Gründen getan. Zwar haben alle bewerteten Länder weiterhin Maßnahmen zur Bewältigung der irregulären Migration ergriffen, es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um den anhaltenden Bedenken Rechnung zu tragen:
- Die Asylanträge gingen im Frühjahr 2020 drastisch zurück. Mehrere Länder müssen sich jedoch weiterhin mit dem Problem unbegründeter Asylanträge ihrer Bürgerinnen und Bürger befassen, unter anderem durch eine stärkere Beteiligung an der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) und durch weitere gezielte Informationskampagnen.
- Die Rückkehrquoten sind zwar aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Flügen zurückgegangen, es besteht jedoch weiterhin eine gute Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme zwischen den Mitgliedstaaten und den teilnehmenden Ländern.
- Trotz eines allgemeinen Rückgangs der Zahl der irregulären Grenzübertritte sind weitere Verbesserungen in den Bereichen Grenzmanagement und Migrationssteuerung erforderlich. Die Aufnahmekapazität in einigen westlichen Balkanländern gibt weiterhin Anlass zur Sorge, insbesondere in Bosnien und Herzegowina.
- Die Statusvereinbarungen von Frontex mit Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina sollten zügig abgeschlossen und umgesetzt werden.
- Um ein gut gesteuertes Migrations- und Sicherheitsumfeld zu gewährleisten - eine Voraussetzung für die kontinuierliche Erfüllung der Kriterien für die Visaliberalisierung -, müssen die bewerteten Länder für eine weitere Angleichung an die Visumpolitik der EU sorgen.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Alle bewerteten Länder haben kontinuierliche Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergriffen, es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um den Problemen der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen:
- Die Länder sollten Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie von Finanzbetrug und Geldwäsche ergreifen, insbesondere durch eine bessere Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden.
- Korruption auf hoher Ebene gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. In einigen Fällen werden die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung noch immer durch die begrenzten Kapazitäten und den rechtlichen Status der Korruptionsbekämpfungsbehörden sowie durch die geringe Zahl von Verurteilungen in den Korruptionsfällen behindert, die vor Gericht gelangen (insbesondere in Moldau und der Ukraine).
- Von der Visumpflicht befreite Länder, die im Gegenzug für Investitionen die Staatsbürgerschaft gewähren , sollten solche Regelungen wirksam auslaufen lassen, um zu verhindern, dass Staatsangehörige anderer visumpflichtiger Länder das EU-Verfahren für Kurzaufenthaltsvisa und die eingehende Bewertung der damit einhergehenden Migrations- und Sicherheitsrisiken umgehen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird die Erfüllung der Vorgaben für die Visaliberalisierung weiterhin im Rahmen von Sitzungen hochrangiger Beamter sowie regelmäßiger Sitzungen des Unterausschusses „Recht, Freiheit und Sicherheit“ sowie von bilateralen und regionalen Dialogen zwischen der EU und den von der Visumpflicht befreiten Ländern überwachen. Für die westlichen Balkanländer wird diese Überwachung auch anhand regelmäßiger Erweiterungsberichte und gegebenenfalls EU-Beitrittsverhandlungen erfolgen. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat weiterhin mindestens einmal jährlich Bericht erstatten.
Hintergrund
Die EU verfügt derzeit über eine Regelung für visumfreies Reisen mit 61 Ländern. Im Rahmen dieser Visumfreiheit können Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mit biometrischem Reisepass für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Von der Visumpflicht befreite Reisende, die den Schengen-Raum besuchen, unterliegen ab Ende 2022 dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS).
Im Rahmen des im März 2017 angenommenen verstärkten Visa-Aussetzungsmechanismus überwacht die Kommission die kontinuierliche Erfüllung der Vorgaben für die Visaliberalisierung durch Nicht-EU-Länder, die aufgrund eines Dialogs über die Visaliberalisierung vor weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit wurden, und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens einmal jährlich Bericht.
Der heutige Bericht ist der vierte Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus nach dem ersten Bericht über den Visa-Aussetzungsmechanismus vom Dezember 2017, dem zweiten Bericht über den Visa-Aussetzungsmechanismus vom Dezember 2018 und dem dritten Bericht über den Visa-Aussetzungsmechanismus vom Juli 2020.
Die Daten dieses Berichts beziehen sich auf das Kalenderjahr 2020, gegebenenfalls mit Aktualisierungen für 2021.
Staatsangehörige Montenegros, Serbiens und Nordmazedoniens können seit Dezember 2009 ohne Visum in die EU einreisen, für Staatsangehörige Albaniens sowie Bosnien und Herzegowinas ist dies seit Ende 2010 möglich. Im April 2014 trat die Befreiung von der Visumpflicht für die Republik Moldau in Kraft, im März 2017 für Georgien und im Juni 2017 für die Ukraine.
Weitere Informationen:
Vierter Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
Verstärkter Visa-Aussetzungsmechanismus
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. August 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland