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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Bericht zeigt: COVID-19-Beihilfemaßnahmen haben nie dagewesenes Maß an Unterstützung ermöglicht und Wettbewerbsbedingungen gewahrt

Flagge_EU

Die Beihilfen in der Coronavirus-Pandemie haben es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Unternehmen in akuten Krisenzeiten zu unterstützen und gleichzeitig einen fairen Binnenmarkt gewahrt. Die entscheidende Rolle der Beihilfenpolitik im Jahr 2020 zeigt das neue Scoreboard der Europäischen Kommission.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, dass die vorübergehenden Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig waren und dem wirtschaftlichen Schaden der Krise entsprachen. „Besonders wichtig ist, dass die Ausgaben für staatliche Beihilfen, die nicht der Krise dienen, innerhalb der vor der Pandemie geltenden Bandbreiten geblieben sind. Dies bestätigt die entscheidende Rolle der Beihilfepolitik als Eckpfeiler eines fairen Binnenmarktes.“

Im Jahr 2020 gewährten die Mitgliedstaaten 384,33 Milliarden Euro im Rahmen staatlicher Beihilfemaßnahmen. Davon trugen 227,97 Milliarden Euro dazu bei, dass von der Coronavirus-Pandemie schwer betroffene Unternehmen existenzfähig blieben.

Das jährliche Scoreboard für staatliche Beihilfen bietet einen umfassenden Überblick über die Ausgaben für staatliche Beihilfen in der EU auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte.

Das Scoreboard gibt Aufschluss über die entsprechenden Ausgaben der 27 EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020. Es zeigt insbesondere Folgendes:

  • Im Jahr 2020 gaben die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich für staatliche Beihilfen insgesamt 384,33 Milliarden Euro aus, d. h. rund 2,43 Prozent ihres kombinierten BIP im Jahr 2020. Dieser Betrag bezieht sich auf alle Beihilfen mit Ausnahme der Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Die Ausgaben für COVID-19-Maßnahmen beliefen sich insgesamt auf 227,97 Milliarden Euro (etwa 59 Prozent der Gesamtausgaben für staatliche Beihilfen). Für andere Maßnahmen ohne Bezug zur COVID-19-Pandemie betrug die öffentliche Unterstützung 156,36 Milliarden Euro (etwa 41 Prozent der Gesamtausgaben für Beihilfen).
  • Ausgaben für staatliche Beihilfen zur Bewältigung der COVID-19-Krise: Die Mitgliedstaaten mit den – gemessen am BIP 2020 – höchsten Ausgaben für COVID-19-Beihilfen sind Polen (3,8 Prozent) und Griechenland (3,6 Prozent), gefolgt von Malta (3 Prozent), Slowenien (2,5 Prozent), Ungarn (2,1 Prozent) und Deutschland (1,9 Prozent). Irland (0,2 Prozent) und Schweden (0,2 Prozent), Finnland (0,3 Prozent), Belgien (0,4 Prozent) und die Niederlande (0,58 Prozent), sind dagegen die Mitgliedstaaten mit den geringsten relativen Ausgaben.
  • Ausgaben für staatliche Beihilfen mit Zielen ohne Bezug zur COVID-19-Krise:
    • Im Jahr 2020 bewegten sich die Ausgaben für staatliche Beihilfen mit anderen Zielen innerhalb der vor der Pandemie bestehenden Spannen. Im Vergleich zu 2019 stiegen sie um 9,12 Milliarden Euro. Dieser Anstieg ist zwar niedriger als der Anstieg im Jahr 2019 gegenüber 2018 (13,44 Milliarden Euro), entspricht aber in etwa dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg im Zeitraum 2015-2019 (9,80 Milliarden Euro pro Jahr).
    • Wie in den Vorjahren sind die Ziele ohne Krisenbezug, für die die Mitgliedstaaten am meisten ausgegeben haben, auch im Jahr 2020 der Umweltschutz und Energieeinsparungen (77 Milliarden Euro), die regionale Entwicklung (18,30 Milliarden Euro) und Forschung und Entwicklung einschließlich Innovation (16,40 Milliarden Euro).
    • Die Gesamtausgaben für nicht krisenbezogene Projekte, die aus EU-Fonds und Mitteln der Mitgliedstaaten kofinanziert wurden, sind von rund 14,85 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf rund 17,83 Milliarden Euro im Jahr 2020 gestiegen. Dieser Anstieg um 2,98 Milliarden Euro (+20 Prozent) ist deutlich höher als in den beiden Vorjahren (2019: +3 Prozent, 2018: +9 Prozent). Hinzu kommen Ausgaben für kofinanzierte COVID-19-Maßnahmen in nie da gewesener Höhe (12,95 Milliarden Euro), wodurch sich die kofinanzierten Beihilfeausgaben im Jahr 2020 auf den Rekordwert von 30,78 Milliarden Euro belaufen.
    • Seit einigen Jahren wenden die Mitgliedstaaten zunehmend die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) an, die die Durchführung bestimmter kleinerer Regelungen ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission erlaubt, und nutzen auch sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnungen stärker (z. B. die Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft und die Gruppenfreistellungsverordnung für die Fischerei). So wurden 79 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen im Jahr 2020 auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnungen durchgeführt. Die absolute Zahl der neuen, auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung durchgeführten Maßnahmen ist 2020 zwar (von 1815 im Jahr 2019) auf 2091 Maßnahmen gestiegen, doch ihr Anteil an den neuen Maßnahmen insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren geringer (98,8 Prozent der gesamten neuen Maßnahmen im Jahr 2019 waren freigestellt). Dies hängt mit dem starken Anstieg der angemeldeten COVID-19-Maßnahmen im Jahr 2020 zusammen. Die Ausgaben im Rahmen der AGVO-Maßnahmen stiegen 2020 gegenüber dem Vorjahr um +9 Prozent auf 59,5 Milliarden Euro, aber der Anstieg war langsamer als in den beiden Vorjahren (+13 Prozent im Jahr 2018 und +12 Prozent im Jahr 2019).

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 8. September

Scoreboard für staatliche Beihilfen 2021

Website zum Scoreboard

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland