Die EU-Kommission hat gestern ihren sechsten Bericht über den Stand der Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme gemäß EU-Visakodex angenommen. Darin stellte die Kommission fest, dass die Zusammenarbeit mit Guinea im Bereich der Rückübernahme unzureichend ist. Deshalb hat die Kommission für Guinea Visamaßnahmen gemäß Artikel 25a des Visakodex vorgeschlagen. Der Visakodex trägt dazu bei, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme irregulärer Migrantinnen und Migranten verstärkt wird.
Die Kommission wird ihren Bericht und ihren Vorschlag an den Rat übermitteln, wo die Mitgliedstaaten über die nächsten Schritte entscheiden werden. Parallel dazu wird die Kommission die Gespräche mit Guinea weiter intensivieren, um die Zusammenarbeit zu verbessern.
Verbesserte Zusammenarbeit bei Rückübernahme mit Bangladesch, Irak und Äthiopien
Die Kommission hatte zuvor früher Visamaßnahmen gemäß Artikel 25a des Visakodex für Bangladesch, Irak, Gambia, Senegal, Äthiopien und Somalia vorgeschlagen. Der diesjährige Bericht würdigt wesentliche und nachhaltige Verbesserungen der Rückübernahmekooperation für Bangladesch und Irak. Für diese Länder erwägt die Kommission, ihre 2021 vorgelegten Vorschläge für Visamaßnahmen zurückzuziehen. Für Äthiopien stellt der Bericht erhebliche Verbesserungen fest. Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit Äthiopien weiter beobachten, um ihre Nachhaltigkeit zu beurteilen. Die Vorschläge für Senegal (2022) und Somalia (2024) verbleiben beim Rat mit dem Ziel, die Rückübernahmekooperation weiter zu verbessern. Für Gambia bleiben die Maßnahmen der ersten Stufe in Kraft, nachdem die erhöhte Visumgebühr im April 2024 aufgehoben wurde.
Hintergrund
Die Kommission bewertet jährlich die Zusammenarbeit mit visumpflichtigen Drittländern bei der Rückübernahme, erstattet dem Rat Bericht und führt einen aktiven Dialog zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Partnern bei der Rückübernahme. Gemäß der EU-Politik zur Erteilung von Kurzzeitvisa müssen Drittländer ihre Staatsangehörigen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, rückübernehmen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland