(18.07.2016) Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in ihr nationales Recht umsetzen. Verzögerungen bei der Umsetzung des Unionsrechts verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des Binnenmarktes genießen können, beeinträchtigen die allgemeine Rechtssicherheit und verzerren die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.
Wie bereits im Jahr 2014 wurden auch im Jahr 2015 die meisten Vertragsverletzungsverfahren in den Politikbereichen Umwelt und Verkehr eingeleitet. Insgesamt ist die Zahl der formellen Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Dies ist auf die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Pilot-Verfahrens zurückzuführen, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Damit will die Kommission von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften erreichen und bei potenziellen Verstößen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell eine Lösung finden.
Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts nicht abstellt. Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Mitgliedstaat nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hat. Im Jahr 2015 ist die Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren im Vergleich zu 2014 von 1347 auf 1368 gestiegen.
Wenn die Mitgliedstaaten eine Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Frist umsetzen, macht die Kommission weiterhin von der ganzen Bandbreite des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Systems finanzieller Sanktionen Gebrauch: In sechs Fällen hat sie den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragt, und zwar gegen Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Slowenien und Polen (zwei Fälle).
Binnenmarktanzeiger
Rechtzeitige Umsetzung heißt nicht zwangsläufig korrekte Umsetzung. Der jährlich veröffentlichte Binnenmarktanzeiger liefert ein genaues Bild des Stands der Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften: Darin wird bewertet, wie die EU-Mitgliedstaaten europäische Vorschriften anwenden, und es wird aufgezeigt, wo es Mängel gibt und die EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken müssen.
Neben der Bewertung der Einhaltung der Binnenmarktvorschriften durch die Mitgliedstaaten wird im Anzeiger auch untersucht, wie diese den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch mehrere EU-Instrumente für allgemeine Information und Arbeitssuche helfen (Portal Ihr Europe, Europa für Sie – Beratung, Solvit, EURES). Mit dem Binnenmarktanzeiger werden auch die Offenheit der Mitgliedstaaten für Handel und Investitionen und ihre Bemühungen zur Öffnung von Bereichen wie Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen und Postdienste beobachtet.
Unter Berücksichtigung aller bewerteten Bereiche haben Kroatien, Zypern, Estland, Irland und die Slowakei am besten abgeschnitten. Deutschland ist das EU-Land mit den meisten Verstößen gegen Binnenmarktrecht.
Mehr Informationen:
Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts:
– Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten
- Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik für 2015).
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juli 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland