Der Ständige Ausschuss des Berner Übereinkommens hat für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von wichtigen Nachrichten für die ländlichen Gemeinschaften und Bäuerinnen und Bauern in Europa: „Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Schutz wildlebender Tiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen.“
Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte: „Die EU-Politik in den vergangenen Jahrzehnten zum Schutz des Wolfes und ihre Bemühungen um den Wolf waren ein Erfolg. Die Realität vor Ort verändert sich jedoch. Ständig wachsende Wolfspopulationen und das damit verbundene Risiko haben es gerechtfertigt, den rechtlichen Schutzstatus des Wolfes anzupassen.“
Änderung tritt im März in Kraft
Diese Änderung tritt am 7. März 2025 in Kraft, dann wird die EU in der Lage sein, die entsprechenden Anhänge der Habitat-Richtlinie anzupassen. Die Kommission wird eine gezielte Änderung der Rechtsvorschriften vorschlagen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muss.
Durch diese Änderung können die EU-Mitgliedstaaten lokale Wolfspopulationen flexibler bewirtschaften. Der Wolf bleibt eine geschützte Art, die Mitgliedstaaten müssen weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen bzw. aufrechterhalten. Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Beutegreifung von Nutztieren zu verringern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Interessenträger bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen weiterhin durch Finanzmittel und andere Formen der Unterstützung unterstützen.
Hintergrund
Das Berner Übereinkommen ist ein 1979 geschlossener zwischenstaatlicher Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa. Dabei geht es vor allem um jene Pflanzen und Tiere, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert. Es umfasst 50 Vertragsparteien, alle EU-Mitgliedstaaten gehören dazu. Mit der Habitat-Richtlinie der EU wurden die Anforderungen des Berner Übereinkommens umgesetzt; in ihr ist ein strenger Schutz der meisten Wolfspopulationen in Europa vorgesehen, Ausnahmeregelungen sind möglich.
Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfs in der EU hatte die Kommission im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern. Dieser Vorschlag wurde im September 2024 vom Rat angenommen. Der Vorschlag der Kommission entsprach auch dem Standpunkt des Europäischen Parlaments vom November 2022.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge
Pressemitteilung zum Kommissionsvorschlag (20.12.2023)
Kommissionsvorschlag für einen anderen Schutzstatus (20.12.2023)
Q&A (20.12.2023)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland