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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. November 2017Vertretung in Deutschland

Berufungsausschuss stimmt für Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat

Der Berufungsausschuss zur Zulassung von Glyphosat hat gestern (Montag) getagt, um die Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat zu erörtern. Nach dem Meinungsaustausch und der Abstimmung der Vertreter der Mitgliedstaaten über den Vorschlag...

Glyphosat

Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, für (oder gegen) den Kommissionvorschlag stimmen. Bei der gestrigen Abstimmung haben sich 18 Vertreter der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung ausgesprochen, neun waren dagegen und es gab eine Enthaltung. Die 18 Mitgliedstaaten repräsentieren über 65 Prozent der Bevölkerung, somit wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht.

Der für Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Andriukaitis kommentierte die Abstimmung wie folgt: „Die heutige Abstimmung zeigt, dass wir, wenn wir alle wollen, in der Lage sind, unsere kollektive Verantwortung bei der Entscheidungsfindung zu übernehmen.“

Der gestern verabschiedete Vorschlag genießt die größtmögliche Unterstützung der Mitgliedstaaten und gewährleistet gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften.

Die Kommission wird die Entscheidung nun vor Ablauf der derzeitigen Zulassung am 15. Dezember erlassen, wie in den geltenden EU-Rechtsvorschriften vorgesehen. Das Kollegium der Kommissare wird am 12. Dezember offiziell der Entscheidung zustimmen, sich zur Bürgerinitiative „Stop Glyphosate“ äußern und weitere Vorschläge machen. Anschließend wird die Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Glyphosat-basierte Produkte, sowie deren Verwendungsbedingungen im Hoheitsgebiet fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen für jedes Produkt eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen in ihrem Hoheitsgebiet durchführen. Die Kommission hat stets die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, die Einführung von Pestiziden mit geringem Risiko und von Bio-Pestiziden gefordert, ebenso das Verbot bestimmter Beistoffe, die in Produkten auf Glyphosatbasis verwendet werden.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu weiteren Schritten und dem Zulassungsverfahren

Das Protokoll des Berufungsausschusses vom 27. November

Stetig aktualisierte Website zu Glyphosat

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Behtke), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland