Nicolas Schmit sagte: „Wir sollten jetzt darüber nachdenken, wie wir unsere Sozialschutzsysteme für Plattformarbeiter modernisieren und sie angemessener, integrativer, belastbarer und - soweit möglich - zukunftssicherer machen können. Die von der Leyen Kommission will die digitale Wirtschaft fördern, aber die Beschäftigten in Plattformökonomie müssen mitgenommen werden. Wir wollen die Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter verbessern und mit einer Reihe von Maßnahmen die Rechte von Plattformtätigen gegenüber Arbeitsplattformen stärken und für faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz sorgen. Als ersten Schritt werden wir Anfang 2021 daher eine Konsultation einleiten, die die Sozialpartner über die mögliche Ausrichtung von EU-Maßnahmen in diesem Bereich befragen soll, im Anschluss daran wird ein Gesetzgebungsvorschlag zu fairen Arbeitsbedingungen auf den Plattformen folgen.“
Arbeiten in der Plattformwirtschaft
Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland und Europa nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie. Plattformen sorgen für Beschäftigung, aber gleichzeitig beinhaltet Plattformarbeit oft auch intransparente und unvorhersehbare Arbeitsbedingungen, höhere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und einen unzureichenden sozialen Schutz.
In den letzten Jahren wurde mit jedem vierten Arbeitsvertrag ein atypisches Beschäftigungsverhältnis geschlossen; unter diesen Oberbegriff fallen alle anderen als unbefristete Vollzeit-Arbeitsverhältnisse, wobei das Spektrum von der „klassischen“ Teilzeit bis hin zu Arbeit auf Abruf ohne eine garantierte Stundenzahl reicht. Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen sollen ab 2022 EU-weit von transparenteren und verlässlicheren Arbeitsbedingungen profitieren.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten 2019 eine Einigung über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zu verlässlicheren Arbeitsbedingungen erzielt. Die EU-Regelung erfasst Tätigkeiten, die drei Arbeitsstunden pro Woche und zwölf Arbeitsstunden in vier Wochen durchschnittlich überschreiten. Mindestrechte bei den Arbeitsbedingungen gelten damit selbst in den flexibelsten atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie bei Arbeit auf Abruf, auf der Grundlage von Gutscheinen oder auf Online-Plattformen wie Uber oder Deliveroo. Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende fallen in den Geltungsbereich, solange sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Weitere Informationen:
Ratstagung der EU-Arbeits- und Sozialminister am 3. Dezember 2020
Hintergrundinformation: Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Pressemitteilung: Vorschlag der Kommission für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu ( Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland