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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Juli 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Bessere Anerkennung von Zivil- oder Handelsurteilen zwischen EU-Ländern und globalen Handelspartnern

Die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und 44 Handelspartner haben heute (Mittwoch) das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen angenommen. Das...

EU-Justizkommissarin Věra Jourová sagte: „Die Anerkennung von Urteilen hilft Unternehmen, ihre Geschäfte auf unserem Binnenmarkt auszuweiten. Die Erweiterung dieses Systems auf internationaler Ebene wird es europäischen Unternehmen ermöglichen, leichter in 44 Ländern der Welt zu handeln.“

Nach der Ratifizierung wird das Übereinkommen den Zugang zur Justiz für EU-Unternehmen und Bürger durch die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen durch die Gerichte der Unterzeichnerstaaten erleichtern. Wenn beispielsweise ein französisches Gericht entscheidet, dass ein chinesisches Unternehmen einem französischen Unternehmen Geld schuldet, muss das chinesische Gericht dieses Urteil anerkennen und vollstrecken.

Die Kommission wird nun mit der Vorbereitung des EU-Beitritts zum Übereinkommen beginnen. Weitere Informationen über das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen sind online verfügbar.

Weitere Informationen:

Daily News vom 03.07.2019

Haager Abkommen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland