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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. April 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Bessere Rechtsetzung: Kommission zieht positive Bilanz

Die Juncker-Kommission hat aus der Vergangenheit gelernt und sich verpflichtet, nur dann tätig zu werden, wenn die EU einen Mehrwert schafft. Sie tut dies auf der Grundlage der besten verfügbaren Fakten, indem sie wirtschaftliche, soziale und...

Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass die Bemühungen, bessere Rechtsetzung in den Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses zu rücken, erfolgreich waren. Auf internationaler Ebene wurden unsere Bemühungen von der OECD anerkannt, die die Regulierungspolitik der EU als eine der besten im Jahr 2018 einstufte. Dieser Erfolg sollte konsolidiert und auf lange Sicht ausgebaut werden, um weitere Verbesserungen zu ermöglichen.

Bisherige Erfahrungen und künftige Verbesserungen

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind klar: Durch bessere Rechtsetzung hat sich die Politikgestaltung der EU verbessert. In vielen Bereichen wird gefordert, dass bessere Rechtsetzung als fester Bestandteil der Arbeitsweise der Kommission beibehalten, in Zukunft jedoch weiter optimiert werden sollte:

  • Öffnung der Politik: Seit 2015 hat die Kommission über 400 öffentliche Konsultationen organisiert, an denen sich Millionen Europäerinnen und Europäer beteiligten. So gingen beispielsweise im Rahmen der Konsultation zur Sommerzeitregelung 4,6 Millionen Beiträge ein, bei der Konsultation zur Bewertung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie waren es über eine halbe Million. Das neue Portal „Ihre Meinung zählt“, eine zentrale Anlaufstelle für Europäerinnen und Europäer, die sich zur Politikgestaltung der EU äußern wollen, wurde im Jahr 2018 fast 900 000-mal besucht. In Zukunft sollten wir nach Wegen suchen, um das Bewusstsein für die verschiedenen Möglichkeiten, einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU zu leisten, zu schärfen. Dadurch könnte die Öffentlichkeit wirksamer in die Politikgestaltung einbezogen werden.
  • Bessere Instrumente für eine bessere Politik: Folgenabschätzungen und Evaluierungen stellen eine solide Grundlage für die politische Entscheidungsfindung dar, ohne sie zu ersetzen. Der neu geschaffene Ausschuss für Regulierungskontrolle – dessen neuer Jahresbericht online abgerufen werden kann – bürgt für die Qualität solcher unterstützender Analysen. Insgesamt wurde in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, in denen eine Folgenabschätzung erforderlich war, diese auch durchgeführt. In 75 % der Fälle stützte sich diese Bewertung auf eine Evaluierung der Vorschriften, die bereits in Kraft waren. Daran lässt sich ablesen, dass der Grundsatz der vorherigen Evaluierung zunehmend angewandt wird. Allerdings waren bei der besseren Rechtsetzung in der Praxis gelegentlich Anpassungen und Ausnahmen erforderlich, wenn in politischen Notsituationen – wie etwa während des Höhepunkts der Migrationskrise – dringend reagiert werden musste. Darüber hinaus lassen sich Qualität und Zeitpläne der Instrumente für eine bessere Rechtsetzung weiter verbessern.
  • Für ein zweckdienliches EU-Recht sorgen: Die Kommission hat etwa 150 Vereinfachungsinitiativen vorgestellt, mit denen unnötige Verwaltungslasten abgebaut und gleichzeitig politische Ziele vorangebracht werden sollen. Die Kommission reagierte auch auf fast 90 Beiträge, die über die neu eingerichtete REFIT-Plattform eingingen. Einfachere und weniger aufwendige Rechtsvorschriften sorgen für eine leichtere Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung und letztlich für bessere Ergebnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Unser Vorgehen dabei müssen wir allerdings noch stärker bekannt machen und weiter ausbauen.
  • Bessere Rechtsetzung als gemeinsame Bemühung: Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission und der Mitgliedstaaten, hochwertige, zweckdienliche EU-Rechtsvorschriften ohne unnötige Komplexität zu erlassen und umzusetzen. Zwar kann die Kommission bestimmte Verbesserungen fördern, diese jedoch nicht allein gewährleisten. Öffentliche Konsultationen können beispielsweise ein viel größeres Publikum erreichen, wenn andere Institutionen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene beteiligt sind. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen von Änderungen, die das Parlament und/oder der Rat an Vorschlägen der Kommission vornehmen, systematischer analysiert werden. Die Mitgliedstaaten könnten auch transparenter über nationale Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften berichten und insbesondere melden, wenn solche Maßnahmen über das im EU-Recht vorgeschriebene Maß hinausgehen („Überregulierung“).

Am 29. April veranstaltet die Kommission eine Konferenz, um Bilanz der Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung zu ziehen, einen Meinungsaustausch mit Interessenträgern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Forschung, der Behörden und der Sozialpartner zu führen und mögliche weitere Schritte zu erörtern (weitere Informationen über die Konferenz).

Hintergrund

Die Agenda für bessere Rechtsetzung unterstützt die Maßnahmen der Kommission zur Erfüllung der zehn politischen Prioritäten Präsident Junckers. Außerdem stellt sie sicher, dass die Kommission nur tätig wird, wenn auf EU-Ebene ein spürbarer Mehrwert bei möglichst geringem Verwaltungsaufwand erzielt werden kann.

Im Jahr 2015 verabschiedete die Kommission ihre Agenda für bessere Rechtsetzung, mit der sie ihre internen Arbeitsmethoden und Planungsprozesse veränderte. Bessere Rechtsetzung wurde in alle Phasen des Planungs- und Programmierungszyklus aufgenommen, die jährlichen Arbeitsprogramme wurden dadurch gestrafft. Bei der besseren Rechtsetzung geht es darum, unsere Politik in jedem Aspekt so zu professionalisieren, dass sie den Anforderungen der Welt von heute weiterhin gerecht wird.

Beispiele für Veränderungen durch die Agenda für bessere Rechtsetzung:

  • Das Portal Ihre Meinung zählt ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern inzwischen, sich in allen Phasen an einem Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, auch durch Rückmeldungen zu den Entwürfen von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten.
  • Der Ausschuss für Regulierungskontrolle gewährleistet die Objektivität und Glaubwürdigkeit der faktengestützten Grundlage für die politischen Entscheidungen der Kommission.
  • Die Kommission hat sich verpflichtet, eine bestehende Rechtsvorschrift vor einer Überarbeitung stets zu evaluieren (Grundsatz der vorherigen Evaluierung).
  • Es gibt jetzt eine Plattform, über die Rückmeldungen der Zivilgesellschaft zur Verbesserung bestehender EU-Rechtsvorschriften gesammelt werden (REFIT-Plattform). Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, auf die dort eingereichten Anregungen einzugehen.

Weitere Informationen:

Factsheet – Bessere Rechtsetzung: Wir ziehen Bilanz und erneuern unser Engagement

Mitteilung – Bessere Rechtsetzung: Wir ziehen Bilanz und erneuern unser Engagement

Jahresbericht 2018 des Ausschusses für Regulierungskontrolle

Website „Bessere Rechtsetzung“

Portal „Ihre Meinung zählt“ – Erfolgsgeschichten (Videos)

Bessere Rechtsetzung: Videobotschaft des Ersten Vizepräsidenten Timmermans

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland