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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juli 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds treten in Kraft

Morgen (Samstag) werden die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft treten. Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden, oft als Alternative zu einem Bankkonto...

Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21. Juli 2017 tätig waren -, müssen bis zum 21. Januar 2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.

Weitere Informationen:

Verordnung über Geldmarktfonds

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland