Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21. Juli 2017 tätig waren -, müssen bis zum 21. Januar 2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.
Weitere Informationen:
Verordnung über Geldmarktfonds
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland