(12.07.17) – Die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch invasive Arten sind verheerend und betreffen das Gesundheitssystem, den Fischbestand und die Infrastruktur. Die Höhe der Schäden durch diese Arten rechtfertigen Maßnahmen auf EU-Ebene.
Mit der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten hatten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Jahr 2014 ein umfassendes EU-weites System zur Eindämmung invasiver Arten geschaffen.
Die erweiterte Liste gilt 20 Tage nachdem sie im Amtsblatt der Europäischen Union erscheint.
Gestützt von wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Gemeinsame Forschungszentrum der Europäischen Kommission kürzlich einen Bericht über invasive gebietsfremde Arten veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Website der Europäischen Kommission zu invasiven Arten
Aktueller Bericht des Gemeinsamen Forschungszentrums
Broschüre über invasive gebietsfremde Arten (2014)
Fragen und Antworten zur EU-Liste
Pressekontakt: laura [dot] bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Juli 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland