Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf eine neue Richtlinie zur Bodenüberwachung geeinigt. Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, einen pragmatischen und flexiblen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit in der gesamten EU einzuführen. 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU sind aktuell nicht gesund. EU-Kommissarin Jessika Roswall, zuständig für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: „Die Einigung ist wichtig, um die Risiken anzugehen, denen die EU aufgrund der Bodendegradation für unsere Ernährungssicherheit ausgesetzt ist, und die Auswirkungen des Klimawandels und des sozioökonomischen Wohlstands in allen unseren Regionen und Städten gleichermaßen abzumildern. Das Gesetz wird insbesondere unseren Land- und Forstwirten und anderen Bodenbewirtschaftern zugutekommen. Es bietet ihnen Unterstützung und bessere Kenntnisse der Bodenbedingungen, ohne ihnen Verpflichtungen aufzuerlegen.“
Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für die neue Richtlinie im Juli 2023 vorgelegt. Angesichts der Komplexität des Bodens lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten viel Flexibilität bei der Anpassung ihres Ansatzes an die lokalen Bodenbedingungen. Im Einklang mit der Vereinfachungsagenda wird der schrittweise und pragmatische Ansatz der Richtlinie die Belastung der Mitgliedstaaten geringhalten. Die Einigung von Rat und Parlament sieht auch vor, die meisten Fristen für die schrittweise Umsetzung Richtlinie zu verlängern.
Spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung gesünderer Böden
Die Einigung sieht die folgenden zentralen Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind:
- Schaffung eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden;
- Unterstützung von Bodenbewirtschaftern bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz;
- die Auswirkungen des Flächenverbrauchs (beispielsweise durch Gebäude und Infrastrukturen) auf die Fähigkeit des Bodens, andere Ökosystemleistungen zu erbringen, abzumildern - ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern;
- Ermittlung und Management potenziell kontaminierter Standorte unter Einhaltung des Verursacherprinzips, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.
Hintergrund
Bodendegradation und -kontamination bergen erhebliche Risiken für die Ernährungssicherheit, die biologische Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Extremwetterereignissen. So werden beispielsweise jährlich eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion weggespült, was zu einem geschätzten jährlichen Produktivitätsverlust in der Landwirtschaft von 1,25 Milliarden Euro führt. Die mit der Bodendegradation verbundenen Kosten werden auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung (im englischen Original)
Pressemitteilung vom 5. Juli 2023 zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und Bodenresilienz
Website der Kommission zum Thema
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. April 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland