Neben diesem Vorschlag ist es ebenso wichtig, dass die betroffenen Unternehmen und nationalen Behörden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den EU-Vorschriften über Triebfahrzeugführerscheine, Marktzugang sowie Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen, die für den Betrieb in der EU erforderlich sind, nachzukommen.
Der heutige Vorschlag folgt den Forderungen des Europäischen Rates (Artikel 50) vom November und Dezember 2018, die Vorbereitungen auf allen Ebenen zu intensivieren und der Annahme des „No deal“- Aktionsplans der Kommission am 19. Dezember 2018.
Der Vorschlag hat vorübergehenden Charakter, ist im Umfang begrenzt und wird von der EU einseitig angenommen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12 Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland