Für die Kommission sind dabei insbesondere folgende Punkte von Belang: Die mit dem Karfreitagsabkommen eingeführte Vernetzung politischer Institutionen auf der irischen und der britischen Insel muss aufrechterhalten werden. Die Zusammenarbeit (insbesondere die Nord-Süd-Zusammenarbeit zwischen Irland und Nordirland) gilt es in allen relevanten Bereichen zu schützen. Die Menschen in Nordirland sollten weiterhin uneingeschränkt mit Geburt das Recht haben, sich für die britische, die irische oder beide Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Die besondere Situation Irlands in den Brexit-Verhandlungen macht eine Sonderlösung erforderlich.
In der ersten Phase der Brexit-Verhandlungen möchte die EU mit dem Vereinigten Königreich ein Einvernehmen über die Konsequenzen seines Austritts für das Karfreitagsabkommen und das einheitliche Reisegebiet erzielen. Sobald in den im heutigen Positionspapier aufgeführten Grundsatzfragen ausreichende Fortschritte erzielt wurden, können die Gespräche in die zweite Verhandlungsphase münden, in der es darum gehen sollte, mittels flexibler und einfallsreicher Lösungen eine „harte Grenze“ auf der irischen Insel zu vermeiden. Diese Lösungen müssen jedoch mit dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und der Zollunion sowie der Integrität und Wirksamkeit der Rechtsordnung der Union in Einklang stehen. Da es das Vereinigte Königreich war, das diesen Beschluss getroffen hat, steht es aber jetzt in der Verantwortung, Lösungen vorzuschlagen.
Michel Barnier, der Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, führte aus: „Das heutige Papier zu Irland und Nordirland, das in enger Zusammenarbeit mit der irischen Regierung abgefasst wurde, ist präzise und umfassend. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen des britischen Austrittsbeschlusses auf die irische Insel so gering wie möglich zu halten. Da es das Vereinigte Königreich war, das diesen Beschluss getroffen hat, steht es aber jetzt in der Verantwortung, Lösungen vorzuschlagen, wie die daraus entstandenen Herausforderungen für die irische Insel bewältigt werden können.“
Das heutige Papier fußt auf den von den 27 Staats- und Regierungschefs am 29. April 2017 vereinbarten Leitlinien des Europäischen Rates sowie den am 22. Mai 2017 vom Rat verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien. In beiden Texten werden die „einmaligen Gegebenheiten auf der irischen Insel“ anerkannt und „flexible und einfallsreiche Lösungen“ gefordert, bei denen die Integrität der Rechtsordnung der Union zu achten sei. Auch das Europäische Parlament erkennt in seiner Entschließung vom April 2017 die besondere Position der irischen Insel und die besonderen Umstände an, mit denen sie konfrontiert ist.
Hintergrund
Am 29. April hatte der Europäische Rat einen Katalog politischer Leitlinien angenommen, in dem es u. a. heißt:
„Die Union hat stets das im Karfreitagsabkommen in allen seinen Teilen verankerte Ziel von Frieden und Aussöhnung unterstützt, und es wird auch künftig von größter Bedeutung sein, für die Erfolge, die Vorteile und die Verpflichtungen im Rahmen des Friedensprozesses einzutreten und sie zu schützen. In Anbetracht der einmaligen Gegebenheiten auf der irischen Insel werden flexible und einfallsreiche Lösungen erforderlich sein, unter anderem mit dem Ziel, eine harte Grenze zu vermeiden; dabei ist die Integrität der Rechtsordnung der Union zu achten. Die Union sollte in diesem Zusammenhang auch bestehende bilaterale Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Irland, die mit dem EU-Recht vereinbar sind, anerkennen.“
Am 19. Juni einigten sich die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs, in einen politischen Dialog über Irland und Nordirland einzutreten. Ziel dieses Dialogs ist eine politische Einigung mit dem Vereinigten Königreich als einem der Mitgaranten des Karfreitagsabkommens, durch die das Abkommen vollumfänglich geschützt und das einheitliche Reisegebiet, das bereits vor dem Beitritt Irlands und des Vereinigten Königreichs zur EU bestand, bewahrt werden.
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates und nach Maßgabe der Verhandlungsrichtlinien des Rates unter gebührender Beachtung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 geführt.
Weitere Informationen:
Wortlaut der Grundsätze für den Dialog über Irland und Nordirland
Informationen zum Karfreitagsabkommen und zum einheitlichen Reisegebiet
Grundlagenvereinbarung über den formalen Ablauf der Austrittsverhandlungen
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland