Das rechtlich verbindliche Instrument macht deutlich, dass die Rückversicherungslösung für die irische Grenze nur eine Übergangslösung ist. „Der Backstop ist eine Versicherungspolice - nicht mehr und nicht weniger. Es ist nicht das Ziel, diese Versicherung zu verwenden - wie bei jeder Versicherungspolice. Und wenn der Backstop je gebraucht werden sollte, wird er nie eine Falle sein. Wenn eine der beiden Seiten in böswilliger Absicht handeln würde, gibt es einen rechtlichen Weg für die andere Partei, auszusteigen“, sagte Juncker.
Juncker stellte klar, dass es keine weiteren Zugeständnisse von der EU geben werde. Werde dieser Vertrag im Unterhaus scheitern, werde es möglicherweise gar keinen Brexit geben.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. März 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland