Die heutigen Vorschläge sind Teil der laufenden Vorbereitungen der Europäischen Kommission für den Fall eines ungeordneten Brexit. Sie sollen dazu beitragen, in einem solchen Szenario einen koordinierten EU-weiten Ansatz zu gewährleisten.
Der erste Vorschlag besteht darin, Fischern und Fischereiunternehmen aus den EU-Staaten einen Ausgleich im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit zu gewähren. Mit dem zweiten Vorschlag wird die Verordnung über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten geändert. Damit soll britischen Schiffen bis Ende 2019 Zugang zu EU-Gewässern gewährt werden – unter der Bedingung, dass EU-Schiffe auch Zugang zu britischen Gewässern erhalten. Dieser Vorschlag basiert auf der Vereinbarung des Rates der EU-Fischereiminister vom Dezember 2018.
Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden, damit sie zum 29. März 2019 in Kraft treten können.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Brexit preparedness: European Commission adopts two contingency proposals to help mitigate impact of “no-deal” Brexit on EU fisheries
Pressekontakt: Claudia Guske, +49 (30) 2280-2190 und Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23 Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland