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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Juli 2018Vertretung in Deutschland

Bundesnetzagentur ist nicht unabhängig genug: Kommission verklagt Deutschland

Die Kommission hat beim Gerichtshof der EU Klage gegen Deutschland erhoben, um sicherzustellen, dass die Stromrichtlinie und die Gasrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Bundesnetzagentur unabhängig agieren kann. Beide Richtlinien gehören...

Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Deutschland setzt Tierschutz-Regeln nicht ordnungsgemäß um

Die Europäische Kommission hat beschlossen, sechs Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, Aufforderungsschreiben zu übermitteln, weil sie die EU-Vorschriften über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (Richtlinie 2010/63/EU) unzureichend in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie, die bis zum 10. November 2012 umgesetzt werden musste, sorgt für einen hohen Tierschutzstandard und gewährleistet gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Außerdem soll die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere auf ein Minimum reduziert und soweit möglich auf alternative Methoden zurückgegriffen werden. In allen sechs Mitgliedstaaten wurden zahlreiche Unzulänglichkeiten ihres innerstaatlichen Rechts festgestellt.

Mehrwertsteuer-Erstattungen werden in einigen Fällen verweigert

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, in der das Land aufgefordert wird, seine Vorschriften zur Mehrwertsteuererstattung mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. In einigen Fällen lehnt Deutschland derzeit die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ab, weil die übermittelten Informationen seines Erachtens nicht vollständig sind; allerdings hat es den Antragsteller nicht aufgefordert, zusätzliche Informationen vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass die Erstattung verweigert wird, obwohl die Antragsteller die im EU-Recht festgelegten materiellen Voraussetzungen erfüllen. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Weitere Informationen:

Die wichtigsten Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2018: MEMO/18/4486.

Allgemeine Informationen zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke) Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland