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Vertretung in Deutschland

CBAM: EU-Kommission stärkt Grenzausgleichssystem

  • Pressemitteilung
  • 17. Dezember 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die Europäische Kommission stärkt das CO2-Grenzausgleichssystem der EU, den Carbon Border Adjusment Mechanism (CBAM), indem sie Schlupflöcher schließt und seinen Anwendungsbereich auf nachgelagerte Produkte ausweitet. EU-Unternehmen, die anfällig für die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland sind, sollen über einen neuen Dekarbonisierungsfonds besser geschützt werden.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen 

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission für Wohlstand und Industriestrategie, sagte: „Die europäischen Industrieproduzenten sollten bei ihren Dekarbonisierungsbemühungen ermutigt – und nicht abgeschreckt – werden. Diese CBAM-Reform bringt entscheidende und lang erwartete Maßnahmen mit sich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Industrieproduzenten aus der EU und aus Drittländern zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen:

  • Die Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte: Das CO2-Grenzausgleichssystem zielt derzeit auf Grundmaterialien wie Aluminium, Zement, Elektrizität und Stahl ab. Ab 2026 zahlen Importeure einen CO2-Preis für Emissionen, die an diese Waren gebunden sind, analog zu in der EU hergestellten Materialien, die dem Emissionshandelssystem (EHS) der EU unterliegen. Dies schützt zwar vor der Verlagerung von CO2-Emissionen, erhöht jedoch die Kosten für EU-Hersteller, die diese Materialien in nachgelagerten Produkten wie Waschmaschinen verwenden, und birgt so das Risiko von Produktionsverlagerungen. Deshalb plant die die Kommission, die Reichweite des CO2-Grenzausgleichssystems auf 180 stahl- und aluminiumintensive Produkte wie Maschinen und Geräte auszuweiten.
  • Zusätzliche Maßnahmen, um Umgehungen zu verhindern: Aufbauend auf den Lehren aus der Übergangszeit verstärkt die Europäische Kommission ihre Strategien zur Bekämpfung der im „Aktionsplan Stahl und Metall“ ermittelten Umgehungsrisiken. Um die Verwendung von Schrott zur Verringerung der Emissionen energieintensiver Produkte zu fördern, nimmt die Kommission nun Aluminium- und Stahlschrott in die Berechnungen des CO2-Grenzausgleichssystems auf. Dies gewährleistet eine faire CO2-Bepreisung sowohl für in der EU hergestellte als auch für importierte Waren. Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören auch verbesserte Berichterstattungsanforderungen für eine bessere Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren.
  • einen vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds: Die Europäische Kommission hat einen Fonds aufgelegt, um EU-Hersteller von CBAM-Waren vorübergehend zu unterstützen und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern. Aus dem Fonds wird ein Teil der CO2-Kosten des EU-EHS für Waren erstattet, die noch mit einem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen konfrontiert sind. Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die 25 Prozent der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten in den Jahren 2026 und 2027 ausmachen, während die restlichen 75 Prozent aus EU-Eigenmitteln stammen.

Die Kommission hat zudem einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung des CBAM während des Übergangszeitraums von Oktober 2023 bis Ende 2025 veröffentlicht

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

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Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2025
Autor
Vertretung in Deutschland