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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. November 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Corona-Krisenreaktion: Kommission begrüßt Einigung über Aufbauhilfe REACT-EU

Die Kommission hat die gestern (Mittwoch) erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat über die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas, REACT-EU, begrüßt. „Durch die Investitionsinitiativen...

Ferreira sagte weiter: „REACT-EU stellt zusätzliche Mittel bereit, die die Lücke zwischen der ersten Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen Erholung der Wirtschaft im Programmplanungszeitraum 2021-2027 schließen. Wir setzen uns intensiv dafür ein, einen fairen und von Zusammenhalt geprägten Aufschwung zu gewährleisten.“

Bei REACT-EU handelt es sich um das erste kohäsionspolitische, im Rahmen der Trilogverhandlungen abgeschlossene Dossier. Die Rechtstexte müssen nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat abschließend gebilligt werden.

Mit einem zweckgebundenen Betrag von 47,5 Mrd. Euro (50,5 Mrd. Euro zu jeweiligen Preisen) werden mit REACT-EU die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Rahmen der beiden Investitionspakete zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+) weitergeführt und ausgebaut; damit wird sichergestellt, dass die wirtschaftliche und soziale Erholung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie reibungslos und ohne Unterbrechung weitergeht.

Der heute vorgestellte Kompromiss umfasst folgende Elemente:

  • Die Mitgliedstaaten sind völlig flexibel bei der Festlegung der Anteile der Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds – einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen –, und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen;
  • es gibt keine vorab festgelegte Aufschlüsselung nach Regionenkategorien, damit die Mittel dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden;
  • Die EU-Kofinanzierung für Investitionen kann bis zu 100 Prozent betragen.
  • Entsprechend CRII und CRII+ sind die Ausgaben – sowohl für physisch abgeschlossene als auch vollständig durchgeführte Vorhaben (sofern sie ab dem 1. Februar 2020 angelaufen sind) –rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 förderfähig.
  • Im Einklang mit dem Rechtsrahmen für den Zeitrahmen 2014–2020 endet die Förderfähigkeit der Ausgaben am 31. Dezember 2023 ;
  • es besteht die Möglichkeit, Mittel auch für bestehende grenzübergreifende Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bereitzustellen;
  • 70 Prozent der nationalen Zuweisungen für 2021 erfolgen auf der Grundlage der sozioökonomischen Auswirkungen der Krise , z. B. auf die Jugendarbeitslosigkeit und den relativen Wohlstand der Mitgliedstaaten; die verbleibenden 30 Prozent für 2022 werden Ende 2021 auf der Grundlage der neuesten statistischen Daten berechnet.
  • Die Aufschlüsselung nach Regionenkategorien wird ausnahmsweise nicht vorab festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sicherstellen, dass bei der Zuweisung der Unterstützung sowohl die Bedürfnisse der am stärksten von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete berücksichtigt werden, gleichzeitig aber auch weniger entwickelte Regionen weiterhin schwerpunktmäßig Unterstützung erhalten.
  • Um eine reibungslose und rasche Mobilisierung von Investitionen zu ermöglichen, gelten die Ex-ante-Konditionalitäten, die Anforderungen an die thematische Konzentration und die Leistungsrahmen ferner nicht für REACT-EU . Die Kommission wird ihr Möglichstes tun, um die Programme und Programmänderungen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach ihrer Einreichung zu genehmigen.

Nächste Schritte

Die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die am 10. November 2020 gebilligte interinstitutionelle Vereinbarung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß den jeweiligen Aufgaben und Verfahren förmlich angenommen werden. Die Gesamtmittelausstattung von REACT-EU hängt von den übergeordneten Verhandlungen über den MFR ab.

REACT-EU würde am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Übermittlung erster Programmänderungen und neuer spezifischer Programme, denen die zusätzlichen Mittel zugewiesen werden sollen, ist für das erste Quartal 2021 angesetzt.

Hintergrund

REACT-EU ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Rahmen der CRII-Pakete weitergeführt und ausgebaut werden. Sie wird zu einem grünen, digitalen und stabilen Wiederaufbau der Wirtschaft beitragen, indem neue zusätzliche Mittel für bestehende kohäsionspolitische Programme bereitgestellt werden.

Weitere Informationen

Maßnahmen der EU-Kohäsionspolitik zur Bekämpfung des Coronavirus (nur EN)

Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII) und Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) :

Offene Datenplattform für die Kohäsionspolitik und COVID-19-Dashboard

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland