Zwar ist es nach Auffassung der Kommission wichtig, rasch vorübergehende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des neuen Virusstamms zu begrenzen und alle nicht unbedingt notwendigen Reisen in das und aus dem Vereinigten Königreich zu verhindern. Dennoch sollten wichtige Reisen und der Transit von Reisenden ermöglicht werden.
Flug- und Zugverbote sollten angesichts der Notwendigkeit, unerlässliche Reisen zu gewährleisten und Unterbrechungen der Lieferkette zu vermeiden, aufgehoben werden.
Das vorgeschlagene Konzept stützt sich auf die Empfehlung des Rates vom 13. Oktober für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie auf mehrere andere Leitlinien, die die Kommission in den vergangenen Monaten angenommen hat, insbesondere die Mitteilung über "Green Lanes".
Bis Ende Dezember gelten für das Vereinigte Königreich noch die Freizügigkeitsregeln. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Einreise von Personen, die aus dem Vereinigten Königreich einreisen, grundsätzlich nicht verweigern dürfen. Nach dem Ende der Übergangszeit unterliegt das Vereinigte Königreich der Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland