Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. September 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Corona-Warn-Apps sollen grenzüberschreitend funktionieren: Sechs EU-Staaten starten Test

Nationale Corona-Warn-Apps sollen in der EU grenzüberschreitend funktionieren. Die EU-Kommission hat dafür die Infrastruktur entwickelt, die ab heute (Montag) sechs Staaten, darunter auch Deutschland, für ihre offiziellen Warn-Apps testen. „Viele...

Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Grenzüberschreitend funktionierende Kontaktnachverfolgungs‑ und Warn-Apps können ein wirkungsvolles Instrument in unserem Kampf gegen die COVID-19-Ausbreitung sein. Nun, da die Fallzahlen wieder ansteigen, können solche Apps andere Maßnahmen ergänzen, wie z. B. verstärkte Tests und die herkömmliche Kontaktrückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Wenn es ausreichend Nutzer gibt, können sie helfen, Übertragungsketten zu unterbrechen. Wir werden diese Pandemie weiterhin unermüdlich an allen Fronten bekämpfen.“

Die Kommission hat heute Tests zwischen den Back-End-Servern der offiziellen Apps der Tschechischen Republik, Dänemarks, Deutschlands, Irlands, Italiens und Lettlands und einem neu eingerichteten Gateway-Server aufgenommen.

Die meisten Mitgliedstaaten haben zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus eine nationale Kontaktnachverfolgungs‑ und Warn-App herausgebracht oder haben das noch vor. Die Kommission hat den Datenabgleichsdienst zur Herstellung der Interoperabilität nach einer Einigung der Mitgliedstaaten auf eine Reihe technischer Spezifikationen eingerichtet, um eine europäische Lösung bereitzustellen und damit den sicheren Informationsaustausch zwischen den Back-Ends der nationalen Kontaktnachverfolgungs‑ und Warn-Apps auf Grundlage einer dezentralen Architektur zu ermöglichen. Damit werden fast alle derartigen Apps erfasst, die es in der EU bislang gibt.

Mit dem Datenabgleichsdienst, einer digitalen Infrastruktur zur Gewährleistung des Informationsaustauschs zwischen den Back-End-Servern der nationalen Apps, wird sichergestellt, dass die Apps auch über Grenzen hinweg reibungslos funktionieren. Die Nutzer brauchen also nur eine App zu installieren und können dennoch auch bei Reisen ins Ausland einen positiven Test melden oder eine Warnmeldung empfangen.

Über den Datenabgleichsdienst werden willkürlich ausgewählte Kennungen effizient zwischen nationalen Apps empfangen und weitergeleitet, um die ausgetauschte Datenmenge und somit auch den Datenverbrauch der Nutzer möglichst gering zu halten. Außer den von den nationalen Apps generierten zufälligen Kennungen werden keine weiteren Informationen verarbeitet. Der Informationsaustausch erfolgt pseudonymisiert und verschlüsselt und bleibt auf das Minimum beschränkt. Alle Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Rückverfolgung von Infektionen erforderlich ist. Einzelpersonen können damit nicht identifiziert werden.

Der Datenabgleichsdienst wird von T-Systems und SAP entwickelt und eingerichtet und anschließend vom Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg aus betrieben. Der Betrieb wird im Oktober aufgenommen, gleich nach Abschluss der Tests.

Hintergrund

Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie bewerten die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission digitale Lösungen zur Bewältigung der Krise im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Wahrung der Privatsphäre und den Datenschutz. Sofern sie vollständig den EU-Vorschriften entsprechen und gut koordiniert sind, können Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung eine Schlüsselrolle in allen Phasen des Krisenmanagements spielen, insbesondere jetzt, da die meisten Länder begonnen haben, ihre Maßnahmen zur sozialen Distanzierung schrittweise aufzuheben. Sie können die bestehende manuelle Ermittlung von Kontaktpersonen ergänzen und dazu beitragen, die Virus-Übertragungsketten zu durchbrechen. Dadurch können sie helfen, Menschenleben zu retten.

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste unter Mitwirkung der Kommission ein EU-Instrumentarium für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entwickelt, flankiert von Leitlinien zum Datenschutz für Mobil-Apps. All dies ist Teil einer gemeinsamen und abgestimmten Vorgehensweise bei der schrittweisen Aufhebung der Kontakt‑ und Reisebeschränkungen, wie in einer Empfehlung der Kommission dargelegt. Um das grenzüberschreitende Funktionieren der Kontaknachverfolgungs‑ und Warn-Apps sicherzustellen, haben die Mitgliedstaaten sich mit Unterstützung der Kommission im Mai auf Interoperabilitätsleitlinien und im Juni auf eine Reihe technischer Spezifikationen geeinigt. Die Kommission nahm zudem einen Durchführungsbeschluss an, um die Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Datenabgleichsdiensts zu schaffen.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten: ein gemeinsames Konzept für sichere und effiziente Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung in der gesamten EU

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps

Interoperabilitätsleitlinien für Kontaktnachverfolgungs-Apps

EU-Instrumentarium für Mobil-Apps zur Unterstützung der Kontaktnachverfolgung im Kampf der EU gegen COVID-19

Leitlinien zur Gewährleistung der uneingeschränkten Einhaltung der Datenschutzstandards durch Mobil-Apps zur Bekämpfung der Pandemie

ECDC-Leitlinien für mobile Apps zur Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19

Empfehlung der Kommission für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise

Webseite der Kommission zur Reaktion auf die Coronavirus-Krise

Digitale Technik zur Bekämpfung des Coronavirus

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. September 2020
Autor
Vertretung in Deutschland