Nach einer vorläufigen Bewertung des Finanzierungsbedarfs sieht der Vorschlag vor, dass die Makrofinanzhilfe den Empfängerländern wie folgt zugewiesen wird: Republik Albanien (180 Mio. Euro), Bosnien und Herzegowina (250 Mio. Euro), Georgien (150 Mio. Euro), Haschemitisches Königreich Jordanien (200 Mio. Euro), Kosovo (100 Mio. Euro), Republik Moldau (100 Mio. Euro), Montenegro (60 Mio. Euro), Republik Nordmazedonien (160 Mio. Euro), Tunesische Republik (600 Mio. Euro) und Ukraine (1,2 Mrd. Euro).
Die Makrofinanzhilfe wird in Form von Darlehen mit sehr vorteilhaften Konditionen bereitgestellt, damit diese Länder ihren unmittelbaren und dringenden Finanzierungsbedarf decken können. Zusammen mit der Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds werden die Mittel dazu beitragen, die makroökonomische Stabilität zu stärken und den Behörden mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen, um die Bürgerinnen und Bürger gezielt zu schützen und die schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Pandemie abzumildern.
Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen werden. Angesichts der dringend notwendigen Unterstützung zählt die Kommission auf die Zusammenarbeit der Gesetzgeber, um eine rasche Annahme des Vorschlags zu gewährleisten.
Nach der Annahme des Vorschlags wird die Kommission die erste Tranche so rasch wie möglich auszahlen, sobald mit jedem Begünstigten eine Vereinbarung über die jeweiligen politischen Auflagen erzielt wurde. Die zweite Tranche könnte im vierten Quartal 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlt werden, sofern die damit verbundenen politischen Auflagen rechtzeitig erfüllt wurden. Wie im Falle von Makrofinanzhilfen üblich, würde die Auszahlung der Tranchen unter anderem an zufriedenstellende Fortschritte im Rahmen des IWF-Programms und die fortgesetzte Inanspruchnahme von IWF-Mitteln durch das Partnerland geknüpft.
„Team Europa“ mit den Partnerländern
Die Maßnahmen der EU beruhen auf einem Teamkonzept („Team Europa“), das darauf abzielt, durch rasche und gezielte Unterstützung der Partner in dieser Pandemie Leben zu retten. Dabei werden Mittel der EU, ihrer Mitgliedstaaten und von Finanzinstituten, insbesondere der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, gebündelt, um Partnerländer zu unterstützen und deren kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken sowie den längerfristigen strukturellen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft entgegenzuwirken.
Die ersten „Team-Europa“-Maßnahmen werden bereits in unmittelbarer Nachbarschaft durchgeführt, nämlich in den Ländern des Westlichen Balkans und den Nachbarländern im Osten und Süden.
Als globaler Akteur und bedeutender Geber im System der internationalen Hilfe wird die EU in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, mit internationalen Finanzinstitutionen sowie mit der G7 und der G20 koordinierte multilaterale Maßnahmen fördern.
Makrofinanzhilfe
Makrofinanzhilfen sind Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber benachbarten Ländern und als Krisenbewältigungsinstrument der EU für Ausnahmesituationen gedacht. Sie können an Erweiterungsländer und Nachbarländer der EU vergeben werden, die mit gravierenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. Bei der Durchführung der Hilfe wird die Kommission die Kohärenz mit den jüngsten und laufenden Makrofinanzhilfen sicherstellen.
Neben der Makrofinanzhilfe leistet die EU den Nachbarschaftsländern sowie den Ländern im Westlichen Balkan noch mit verschiedenen anderen Instrumenten Beistand, insbesondere durch humanitäre Hilfe, Budgethilfe, thematische Programmen, technische Hilfe und Mischfinanzierungsfazilitäten zur Förderung von Investitionen.
Weitere Informationen:
Commission proposal for €3 billion macro-financial assistance package
Coronavirus: EU global response to fight the pandemic
EU macro-financial assistance operations to Ukraine
EU macro-financial assistance operations to Moldova
EU macro-financial assistance operations to Georgia
EU macro-financial assistance operations to Tunisia
EU macro-financial assistance operations to Jordan
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. April 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland