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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Mai 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Coronakrise: Mitgliedstaaten sollen Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützen können

Die EU-Staaten sollen Landwirte, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, mit bis zu 5000 Euro und und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro unterstützen können. Das hat die Europäische Kommission...

Bereits am 22. April hatte die Kommission ein Paket mit Sondermaßnahmen für den Agrar- und Ernährungssektor vorgelegt, das inzwischen angenommen und veröffentlicht ist. Es umfasst Beihilfen für die private Lagerhaltung im Milch- und Fleischsektor, die befristete Genehmigung selbstorganisierter Marktmaßnahmen der Marktteilnehmer in schwer getroffenen Sektoren sowie Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen. Zusätzlich zu diesen Marktmaßnahmen hat die Kommission nun vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten zu gestatten, Landwirte und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Beträgen in Höhe von bis zu 5000 Euro bzw. 50 000 Euro aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zu entschädigen. Rat und Parlament müssen dem Vorschlag zustimmen.

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski erklärte dazu: „Wir haben rasch gehandelt, damit alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte und anderer Betroffener schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Einige Märkte für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wurden durch die Krise hart getroffen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die verabschiedeten Maßnahmen eine spürbare Unterstützung bringen, das richtige Signal an die Märkte senden und bald eine gewisse Stabilität herbeiführen. Dieses Paket zeigt ebenso wie die vorhergehenden Unterstützungsmaßnahmen, dass die Kommission bereit ist und angemessen auf die Situation reagiert. Wir werden die Lage auch weiterhin in engem Kontakt mit den Interessenträgern, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genau beobachten.“

Zu den außergewöhnlichen Marktmaßnahmen, die am 22. April vorgeschlagen und inzwischen vollständig angenommen und veröffentlicht wurden, zählen:

  • Beihilfen für die private Lagerhaltung: Die Kommission wird Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleischerzeugnissen (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) gewähren. Durch diese Maßnahme können Erzeugnisse für einen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Monaten und höchstens 5 bis 6 Monaten vorübergehend vom Markt genommen werden. Anträge auf entsprechende Beihilfen können ab dem 7. Mai 2020 gestellt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Markt durch eine vorübergehende Verringerung des Angebots stabilisiert werden.
  • Flexibilität bei Marktstützungsprogrammen: Die Kommission wird eine gewisse Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein‚ Obst und Gemüse, Tafeloliven und Olivenöl, Bienenzucht sowie des EU-Schulprogramms (Milch, Obst und Gemüse) zulassen. Ziel dieser Flexibilität ist es, das verfügbare Angebot in den einzelnen Sektoren zu begrenzen und so das Gleichgewicht auf diesen Märkten wiederherzustellen. Außerdem kann dadurch der Schwerpunkt der Finanzierung auf das Krisenmanagement gelegt werden.
  • Befristete Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln: Nach Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) kann die Kommission im Falle schwerer Marktungleichgewichte vorübergehende Ausnahmen von bestimmten EU-Wettbewerbsvorschriften zulassen. Sie hat nun solche Ausnahmeregelungen für die Sektoren Milch, Blumen und Kartoffeln erlassen. Dadurch können sich Betreiber für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten selbst organisieren und Marktmaßnahmen zur Stabilisierung des jeweiligen Sektors auf ihrer Ebene durchführen, sofern das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet bleibt. So wird beispielsweise im Milchsektor eine kollektive Planung der Milcherzeugung gestattet, während im Blumen- und im Kartoffelsektor Marktrücknahmen vorgenommen werden dürfen. Auch die Lagerhaltung durch private Marktteilnehmer wird erlaubt. Um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, wird genau beobachtet, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, und darauf geachtet, dass es nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes kommt.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass Mitgliedstaaten, denen noch Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen, dieses Geld einsetzen können, um im Jahr 2020 Landwirte und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen Dadurch dürfte den am stärksten von der Krise betroffenen Betrieben unmittelbar geholfen werden. Die Mitgliedstaaten können Landwirte mit bis zu 5000 Euro und kleine Unternehmen mit bis zu 50.000 Euro unterstützen, und zwar zusätzlich zu den De-minimis-Beihilfen für den Agrarsektor und dem zuvor bereits angenommenen höheren Beihilfehöchstsatz. Dieser Vorschlag muss vom Rat und vom Parlament gebilligt werden.

Diese Maßnahmen folgen auf ein umfassendes Maßnahmenpaket , das die Kommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt verabschiedet hat. Durch dieses frühere Paket wird die Agrar- und Ernährungswirtschaft in diesen schwierigen Zeiten mit höheren Beträgen für staatliche Beihilfen, höheren Vorschusszahlungen und verlängerten Fristen für die Einreichung von Zahlungsanträgen unterstützt. Die größere Flexibilität bei der Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik soll den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden verringern.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

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Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Mai 2020
Autor
Vertretung in Deutschland