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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. März 2021Vertretung in Deutschland

Coronavirus: Digitaler grüner Nachweis soll EU-weites Reisen im Sommer erleichtern

Mit einem digitalen grünen Nachweis will die EU-Kommission den Europäerinnen und Europäern in diesem Sommer ein sicheres Reisen während der Corona-Pandemie ermöglichen. Der heute (Mittwoch) vorgeschlagene Nachweis soll als Beleg dafür dienen, dass...

Der digitale grüne Nachweis wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und Überprüfungssoftware entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU akzeptiert werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen.

„Unser Hauptanliegen ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen, diskriminierungsfreien und sicheren Instruments, das den Datenschutz uneingeschränkt achtet. Und wir arbeiten weiter auf internationale Konvergenz mit anderen Partnern hin“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz.

Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Der digitale grüne Nachweis ist keine Vorbedingung für die Freizügigkeit und wird zu keinerlei Diskriminierung führen. Ein gemeinsamer EU-Ansatz wird uns nicht nur dabei helfen, die Freizügigkeit innerhalb der EU schrittweise wiederherzustellen und eine Fragmentierung zu vermeiden. Er bietet auch die Chance, globale Standards zu beeinflussen und auf der Grundlage unserer europäischen Werte wie Datenschutz mit gutem Beispiel voranzugehen.“

Die heute von der Kommission vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Kernelemente:

  1. Zugängliche und sichere Zertifikate für alle EU-Bürger/innen:
  • Der digitale grüne Nachweis umfasst drei Arten von Zertifikaten : Impfzertifikate, Testzertifikate (NAAT-/RT-PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) und Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind.
  • Die Zertifikate werden in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt. In beiden Fällen werden sie über einen QR-Code verfügen, der die erforderlichen Schlüsselinformationen sowie eine digitale Signatur enthält, um die Echtheit des Zertifikats zu gewährleisten.
  • Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, die die Behörden zur Überprüfung aller Zertifikatsignaturen in der gesamten EU nutzen können. Keine personenbezogenen Daten von Zertifikatsinhabern Nachweisieren das Zugangsportal oder werden vom prüfenden Mitgliedstaat gespeichert.
  • Die Zertifikate werden unentgeltlich und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats sowie in Englisch verfügbar sein.
  1. Nichtdiskriminierung:
  • Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Nachweis profitieren . Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.
  • Gleiche Rechte für Reisende mit digitalem grünem Nachweis – Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Nachweises ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde, doch können die Mitgliedstaaten beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
  • Mitteilung anderer Maßnahmen – Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Nachweises weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.
  1. Nur wesentliche Informationen und sichere personenbezogene Daten:
  • Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.

Der digitale grüne Nachweis soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Der digitale grüne Nachweis sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Er sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.

Die Einführung des digitalen grünen Nachweises ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.

Die nächsten Schritte

Damit dieser Vorschlag noch vor dem Sommer umgesetzt werden kann, muss er zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten den Vertrauensrahmen und die im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste vereinbarten technischen Standards umsetzen, um die rechtzeitige Implementierung des grünen digitalen Nachweises, die Interoperabilität und die uneingeschränkte Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten sicherzustellen. Ziel ist es, die technischen Arbeiten und den Vorschlag in den kommenden Monaten abzuschließen.

Hintergrund

Um die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten, wurden Reisende in der EU aufgefordert, verschiedene Dokumente wie ärztliche Bescheinigungen, Testergebnisse oder Erklärungen vorzulegen. Das Fehlen standardisierter Formate hat dazu geführt, dass Reisenden Probleme widerfahren, wenn sie sich innerhalb der EU bewegen. Auch wurde von Betrug und gefälschten Dokumenten berichtet.

In ihrer im Anschluss an die informellen Videokonferenzen vom 25. und 26. Februar 2021 abgegebenen Erklärung forderten die Mitglieder des Europäischen Rates, die Arbeit an einem gemeinsamen Konzept für Impfzertifikate fortzusetzen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste, einem freiwilligen Zusammenschluss, der die für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden verbindet, an der Vorbereitung der Interoperabilität von Impfzertifikaten. Leitlinien wurden am 27. Januar und am 12. März aktualisiert, und am 12. März 2021 wurde eine Einigung über den Entwurf des Vertrauensrahmens erzielt.

Die Kommission hat heute einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für einen digitalen grünen Nachweis angenommen. Die Kommission hat auch einen flankierenden Vorschlag angenommen, um sicherzustellen, dass der digitale grüne Nachweis auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU oder in assoziierten Schengen-Ländern sowie Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt wird. Aus rechtlichen Gründen sind getrennte Vorschläge für EU-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige erforderlich, wobei EU-Bürger/innen und berechtigte Drittstaatsangehörige für die Zwecke der Zertifikate nicht unterschiedlich behandelt werden.

Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten – digitaler grüner Nachweis

Digitaler grüner Nachweis – Factsheet

Digitaler grüner Nachweis – Videoclip

Website: Digitaler grüner Nachweis

Vorschlag für eine Verordnung über einen digitalen grünen Nachweis zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU

Vorschlag für eine Verordnung über einen digitalen grünen Nachweis für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

Sichere und wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 für alle Europäer/innen

Webseite der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Coronavirus-Krise

Re-open EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland