Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit, sagte: „Ich begrüße, dass Leitlinien für die Impfnachweise zu medizinischen Zwecken angenommen worden sind. Dies ist der erste Schritt zu einem gemeinsamen Konzept für Impfnachweise, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation. Interoperable Impfnachweise werden ein wichtiges Instrument für die Bürgerinnen und Bürger sein, während der Pandemie, aber auch danach.“
Die Impfnachweise sollten demnach in jedem Fall einen eindeutigen, weltweit überprüfbaren Identifikator und Informationen zum verabreichten Impfregime umfassen. Zudem umfassen die Leitlinien Vorgaben für die Metadaten der Impfzertifikate. Weitere Diskussion zur Verifizierung der Nachweise (auf Papier und in digitaler Form) werden folgen. Grundsätzlich ist entscheidend, dass Impfzertifikate von vertrauenswürdigen Stellen ausgestellt werden, und es muss möglich sein, die Authentizität und Gültigkeit eines Zertifikats und die Vertrauenswürdigkeit der ausstellenden Stelle zu überprüfen.
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Pressekontakt: Claudia Guske, Tel.: +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28 Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland