(22.02.2017) - Die Europäische Kommission hatte Curaçao im November 2013 und die Salomonen im Dezember 2014 im Rahmen der IUU-Verordnung der EU verwarnt, da beide zu wenig gegen die illegale Fischerei vorgingen. Seitdem haben beide Länder die rechtlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften dem geltenden internationalen Recht angepasst.
Die EU ist der weltweit größte Importeur von Fischprodukten. Die IUU-Verordnung ist ihr Hauptinstrument im Kampf gegen die illegale Fischerei. Sie gilt für alle Anlandungen und Umladungen von EU-Schiffen und Drittlandschiffen in EU-Häfen und für alle Erzeugnisse der Meeresfischerei, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf den EU-Markt gelangen. Um dies zu erreichen, müssen die Flaggenstaaten gemäß der Verordnung die rechtmäßige Herkunft der Fische bescheinigen und damit gewährleisten, dass alle Erzeugnisse aus der Meeresfischerei, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden, lückenlos zurückverfolgt werden können. Durch die Maßnahmen soll somit sichergestellt werden, dass die Länder sowohl ihre eigenen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften als auch international vereinbarte Vorschriften einhalten.
Ist ein Flaggenstaat nicht in der Lage, die rechtmäßige Herkunft seiner Erzeugnisse entsprechend internationaler Vorschriften zu bescheinigen, leitet die Kommission ein Kooperations- und Unterstützungsverfahren ein, um diesem Staat dabei zu helfen, seinen Rechtsrahmen und dessen Umsetzung zu verbessern. Wichtige Etappen in diesem Verfahren sind Verwarnungen (gelbe Karten), grüne Karten, wenn Probleme behoben wurden, und rote Karten, wenn Probleme nicht beseitigt wurden. Letzteres führt zu einem Handelsverbot.
Der globale Wert der IUU-Fischerei wird auf 10 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt und umfasst bis zu 15 Prozent des gefangenen Fisch weltweit.
Weitere Informationen
Website: Fighting illegal fishing - Commission lifts 'yellow cards' for Curaçao and Solomon Islands
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland