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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Oktober 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Cybersicherheit und Terrorismusbekämpfung: Kommission sieht weiteren Handlungsbedarf

Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe von EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität vorgelegt. Häufig mangelt es aber bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten oder eine Einigung der Gesetzgeber...

Vor dem Hintergrund des Anschlags von Christchurch im März 2019 hat die Kommission heute außerdem empfohlen, die EU solle mit Neuseeland Verhandlungen über den Austausch personenbezogener Daten mit Europol aufnehmen, um schwere Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen.

Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, erklärte: „In den vergangenen Jahren haben wir bei der Erhöhung unserer kollektiven Sicherheit erhebliche Fortschritte erzielt. Durch Zusammenarbeit und koordiniertes Vorgehen können wir den heutigen komplexen und vielseitigen Bedrohungen für unsere Sicherheit, die von Terrorismus, Cyberkriminalität oder Desinformation ausgehen, am besten begegnen. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf. Wir müssen auch weiter darauf hinarbeiten, Terroristen im Internet und anderswo ihren Handlungsspielraum zu nehmen, und dies nicht nur innerhalb der EU, sondern auch über diese hinaus. Ich sehe dem grünen Licht des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen mit Neuseeland, einem strategischen Partner bei der Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus, erwartungsvoll entgegen.”

Fortschritte in zentralen Bereichen der Sicherheitsunion

Der heute vorgelegte Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte bei den prioritären Legislativvorhaben in diesem Bereich sowie bei den jüngsten Initiativen zur Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowohl off- als auch online. Der Bericht konzentriert sich insbesondere auf:

  • Terroristische Inhalte im Internet – Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch terroristische Inhalte im Internet fordert die Kommission sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat auf, bis Ende 2019 eine Einigung zu den vorgeschlagenen Rechtsakten zu erzielen. Parallel dazu wurden die Arbeiten durch freiwillige Partnerschaften mit Online-Plattformen vorangebracht, wobei die Teilnehmer des EU-Internet-Forums sich zu einem EU-Krisenprotokoll verpflichtet haben – einem schnellen Eingreifmechanismus, der die virale Verbreitung terroristischer und extremistischer Gewaltinhalte im Internet eindämmen soll.
  • Verbesserter Informationsaustausch – Die Mitgliedstaaten tauschen mehr Informationen aus als je zuvor, was insbesondere der Unterstützung durch EU-Agenturen wie Europol zu verdanken ist. Um verbleibende Informationslücken und Schlupflöcher zu schließen, müssen die Sicherheitsinformationssysteme der EU jedoch miteinander kommunizieren können. Aus diesem Grund hat die Kommission die Umsetzung der Vorschläge zur Interoperabilität bis 2020 zu ihrer obersten Priorität im Bereich Sicherheit erklärt. Darüber hinaus ruft die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, zügig eine Einigung zu allen Legislativvorschlägen zu Sicherheitsinformationssystemen zu erzielen, so auch zur technischen Umsetzung von ETIAS und zum gestärkten Visa-Informationssystem.
  • Cybersicherheit – Die EU hat ihre Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen deutlich verbessert und arbeitet nun daran, die Cybersicherheit von 5G-Netzen sicherzustellen. Im Anschluss an die EU-weit koordinierte Risikobewertung sollten die Mitgliedstaaten sich nun bis zum 31. Dezember auf eine Reihe risikomindernder Maßnahmen verständigen.
  • Desinformation – Auch hat die EU mithilfe des Verhaltenskodexes für die Selbstregulierung im Bereich Desinformation vom Oktober 2018 ihre Bemühungen um Bekämpfung von Desinformation und zum Schutz der Integrität von Wahlen fortgesetzt. Ein Jahr danach wurden von den Unterzeichnern zwar einige hilfreiche Anstrengungen unternommen, sind aber mehr Maßnahmen seitens der Online-Plattformen erforderlich, insbesondere wenn es darum geht, den Verbrauchern und der Forschungsgemeinschaft größere Handlungsmöglichkeiten zu verschaffen.
  • Durchsetzung der EU-Vorschriften im Sicherheitsbereich – Eine Reihe zentraler EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität wurden noch nicht von allen Mitgliedstaaten voll umgesetzt. Hierzu zählen prioritäre Dossiers wie der Austausch von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Nur 13 Mitgliedstaaten wenden die EU-Vorschriften zur Einschränkung des Zugangs zu Feuerwaffen an, und 21 Mitgliedstaaten müssen die Geldwäschebestimmungen noch in nationales Recht umsetzen. Zudem werden die EU-Vorschriften zur Einstufung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestand von 23 Mitgliedstaaten noch immer nicht durchgesetzt und halten 4 Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme nicht ein. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die vollumfängliche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit zu gewährleisten.
  • Zusammenarbeit mit dem westlichen Balkan im Bereich Sicherheit – Am 9. Oktober hat die Kommission im Anschluss an den Gemeinsamen Aktionsplan mit Albanien und Nordmazedonien Vereinbarungen zur Terrorismusbekämpfung unterzeichnet. Am 7. Oktober hat die EU zudem mit Montenegro eine Vereinbarung über Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache beim Grenzmanagement unterzeichnet.

Darüber hinaus hat die Kommission die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit anderen Partnerländern, Organisationen und maßgeblichen Interessenträgern intensiviert und damit einen wesentlichen Schritt zur Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion vollzogen. Die Kommission empfiehlt dem Rat heute, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zu genehmigen, das den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den neuseeländischen Behörden für die Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus ermöglichen würde. Ähnliche Verhandlungen werden bereits mit acht prioritären Ländern der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika) geführt, doch sollten nach Auffassung der Kommission auch mit Neuseeland solche Verhandlungen geführt und sollte das Land damit in die Liste der prioritären Länder aufgenommen werden. Ein solches Abkommen würde den notwendigen Datenschutz gewährleisten sowie die erforderlichen Garantien für den Schutz der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten bieten.

Hintergrund

Seit Amtsantritt der Juncker-Kommission stellt das Thema Sicherheit eine politische Priorität dar, wie sich an den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur letzten Rede zur Lage der Union vom 12. September 2018 ablesen lässt.

Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda . Sie enthält die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Reaktion der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen. Dazu gehören das Vorgehen gegen Radikalisierung, eine erhöhte Cybersicherheit, das Kappen der Terrorismusfinanzierung sowie ein verbesserter Informationsaustausch. Seit Annahme der Agenda wurden erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung erzielt und die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt. Diese Fortschritte sind in den von der Kommission regelmäßig veröffentlichten Berichten dargelegt.

Am 20. Juni haben die Staats- und Regierungschefs der EU eine EU-Agenda für die nächsten fünf Jahre („Eine neue Strategische Agenda 2019-2024“) angenommen. Der „Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten“ wird darin als erste von vier Hauptprioritäten der Union genannt.

Im April 2019 haben Europol und Neuseeland eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet, die einen Rahmen für eine strukturierte, strategische Zusammenarbeit bildet, aber keine Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten darstellt. Nach dem förmlichen Antrag Neuseelands vom August 2019 hat die Kommission den Rat heute ersucht, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zu genehmigen, das einen solchen Austausch ermöglichen würde.

Weitere Informationen:

Mitteilung: Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Zwanzigster Fortschrittsbericht

Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Neuseeland und Europol über den Austausch personenbezogener Daten

+ Anhang

Factsheet: Ein Europa, das beschützt - Update

Factsheet: Ein Europa, das beschützt – Operative Unterstützung

Factsheet: Stand der Legislativverfahren

Factsheet: Terroristische Inhalte im Internet

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Oktober 2019
Autor
Vertretung in Deutschland