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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 11. Februar 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Deutsche Beihilferegelung zur Interoperabilität des Schienenverkehrs: Kommission genehmigt Änderung und Verlängerung

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung und Änderung einer deutschen Regelung zur Modernisierung der Verkehrssteuerungsausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen und wurde ursprünglich von der Kommission am 12. Januar 2021 genehmigt und läuft am 31. Dezember 2025 aus. 

Die zwei Maßnahmen

Die erste Maßnahme unterstützt die Ausstattung von Eisenbahnfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS), einem Sicherheitssystem, das die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und des Signalstatus durch die Züge gewährleistet. Die zweite Maßnahme unterstützt die Ausstattung von Eisenbahnfahrzeugen mit automatischem Zugbetrieb (ATO), einer Einrichtung zur Verbesserung der Betriebssicherheit, die dazu dient, den Betrieb von Zügen zu automatisieren.

Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit,  

  1. die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern; und 
  2. die Mittel um 282 Millionen Euroaufzustocken, womit sich das Gesamtbudget auf 482 Millionen Euro erhöht. 

Geänderte Regelung nach wie vor geeignet und notwendig 

Die Kommission hat die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs und nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008. Sie stellte fest, dass die geänderte Regelung nach wie vor geeignet und notwendig ist, um die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU zu fördern und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu unterstützen, die weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. 

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten hat. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen „Anreizeffekt“ haben wird, da die Eigentümer oder Betreiber von Eisenbahnfahrzeugen ohne öffentliche Unterstützung die entsprechenden Nachrüstungen nicht durchführen würden. Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigt.  

Weitere Informationen 

Daily News vom 11. Februar 2025

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.116931 zugänglich gemacht.

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland