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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. Juli 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Deutsche Übersetzung des CETA-Abkommens online abrufbar

Vor wenigen Wochen haben sich die EU und Kanada auf den finalen Text des gemeinsamen Handelsabkommens CETA geeinigt. Seit kurzem ist der gesamte Abkommenstext in allen Amtssprachen der EU online abrufbar, darunter die komplette deutsche Fassung...

(13.07.2016) - Sobald EU-Rat und EU-Parlament grünes Licht gegeben haben, kann das Abkommen bis zur endgültigen Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten vorläufig angewandt werden. Das heißt: EU-Unternehmen sparen Zölle, Verbraucher profitieren durch sinkende Preise und eine größere Produktauswahl an kanadischen Produkten.

Unternehmen profitieren durch die gegenseitige Anerkennung technischer Standards. Gleichzeitig bleiben europäische Standards auf demselben hohen Niveau wie bisher und CETA schafft zudem ein international vorbildliches Gerichtssystem bei Handels- und Investitionsstreitigkeiten mit unabhängigen Richtern, öffentlichen Verfahren und Berufungsinstanz.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten rund um CETA

Website der Generaldirektion Handel mit ausführlichen Erläuterungen zu CETA

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland