
28/04/2016 - Die drei Länder haben zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann Europäische Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Konkret für Deutschland betrifft es die Ratifizierung des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen und das Protokoll zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen vom 13. Dezember 1960.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland, wie auch Kroatien und Spanien, ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 4 (3) des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) nicht erfüllen. Dieser Artikel verankert den Grundsatz der ehrlichen Zusammenarbeit und unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Erfüllung der Aufgaben der EU zu erleichtern und von allen Maßnahmen abzusehen, die das Erreichen der Ziele der Union gefährden könnten.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland