Im Rahmen ihrer aktuellen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission Deutschland und vier weiteren Ländern sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahmen zugesandt, da sie die EU-Regeln zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Das ist die zweite Stufe in einem höchstens dreistufigen Verfahren. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.
Ziel der Richtlinie: Effizientere Strafverfolgung über Grenzen hinweg
Neben Deutschland haben auch Belgien, Estland, Spanien und Polen Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Mit dieser sollen die Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten in der EU gestärkt werden, indem dafür gesorgt wird, dass Polizeibeamte in einem Mitgliedstaat gleichwertigen Zugang zu verfügbaren Informationen haben wie ihre Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat. In der Richtlinie werden die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten festgelegt, einschließlich der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle als „Anlaufstelle“ für den Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten.
Die Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Belgien, Deutschland, Estland, Spanien und Polen zu richten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, und die Verhängung von Geldbußen beantragen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Diese Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, sollen eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Mit einem Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Kommission Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten.
Weitere Informationen
Vertragsverletzungsverfahren im Oktober 2025
Pressekontakt: katrin [dot] ABELE
ec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140.Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Oktober 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland