Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation von 2014, geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung das festgestellte Marktversagen behebt und Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Sektor fördert. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, die verhindern, dass die Maßnahme den Wettbewerb übermäßig verfälscht oder den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt.
Außerdem müssen Großprojekte bei der Kommission einzeln angemeldet werden. Darüber hinaus wird die Regelung Gegenstand einer detaillierten Ex-post-Bewertung durch unabhängige Sachverständige sein, um ihre Wirksamkeit und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb zu beurteilen.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.55829 verfügbar sein, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit geklärt sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Februar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland