Die Kommission wird weiterhin eng mit Deutschland und Griechenland zusammenarbeiten.
Deutschland gehört zu den sechs EU-Mitgliedstaaten, die derzeit gemäß den Schengen-Bestimmungen vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen können Kontrollen an den Land-, See- und Luftgrenzen umfassen.
Am 11. und 12. Oktober erhielt die Kommission Notifizierungen aus Deutschland, Dänemark, Österreich, Norwegen und Schweden gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex, in denen die Länder die Kommission über ihre Absicht informierten, ab dem 12. November für sechs weitere Monate vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen.
Bei Reisenden, die mit Flugzeugen aus Griechenland kamen, waren zuletzt häufiger gefälschte Reisedokumente festgestellt worden.
Weitere Informationen:
Überblick über die temporären Grenzkontrollen in den Mitgliedstaaten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland