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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. Januar 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Deutschland und andere Mitgliedstaaten geben bilaterale Investitionsschutzabkommen auf

Die Kommission begrüßt die Zusagen der EU-Mitgliedstaaten zu den rechtlichen Folgen des Achmea-Urteils und insbesondere ihre Zusage, alle bilateralen Investitionsabkommen untereinander aufzuheben. Wie die Kommission immer wieder betont hat und wie...

Der Schutz aller Anleger in der EU vor rechtswidriger Einmischung durch die Mitgliedstaaten wird durch das EU-Recht gewährleistet, das die Gleichbehandlung aller Anleger sicherstellt. EU-Investoren können sich daher nicht mehr auf verschiedene Intra-EU-Investitionsschutzabkommen verlassen, die zwischen zwei Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden. Dies wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom März 2018 in der Rechtssache Achmea bestätigt.

Nach diesem Urteil hat die Kommission ihren Dialog mit allen Mitgliedstaaten intensiviert. Infolgedessen haben sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Intra-EU-Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs) zu beenden. Die Kommission begrüßt auch die Tatsache, dass sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten verpflichtet hat, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Vertrag über die Energiecharta nicht als Grundlage für ein Schiedsverfahren zwischen Investoren und EU-Mitgliedstaaten dienen kann. Schweden hat allerdings Bedenken angemeldet, was die Anwendbarkeit des Achmea-Urteils auf Schiedsfälle auf Basis der Energiecharta angeht.

Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen schaffen in jedem Fall für die Zukunft zusätzliche Rechtsklarheit für Investoren und Schiedsgerichte und sollen neue Schiedssprüche und Schiedsverfahren verhindern, die mit dem EU-Recht unvereinbar sind.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident und verantwortlich für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, sagte: „Ich begrüße die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen zur Kündigung aller bilateralen Verträge innerhalb der EU. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Investoren in der EU gleich behandelt werden und in voller Übereinstimmung mit dem EU-Recht stehen. Genau darum geht es im Binnenmarkt.“

Weitere Informationen:

Die von den Mitgliedstaaten unterzeichneten Verpflichtungen finden Sie hier.

Schutz grenzübergreifender EU-Investitionen – Fragen und Antworten

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Januar 2019
Autor
Vertretung in Deutschland