09/05/2019
Windeln für Kühe?
Müssen Kühe bald Windeln tragen? Diese Frage geisterte 2014 durch die deutschen Medien. Grund dafür war ein Protest des bayerischen Bauernverbandes unter dem Motto „Windeln für Alm-Kühe“, bei dem anscheinend eine neue EU-Verordnung absichtlich falsch verstanden wurde. So wollte die EU-Kommission in Brüssel lediglich regeln, wie viel Dünger künftig auf Hanglagen ausgebracht werden dürfte. Hintergrund dafür waren die zu hohen Nitratwerte im Grundwasser. Allerdings war niemals die Rede davon, dass Kühe ihr Geschäft nicht mehr auf der Alm machen dürfen.
Keine Kuchenbasare mehr in Kitas?
2014 fürchteten die Kitas und Schulen um ihre Kuchenbasare. So geisterte das Gerücht durch die Medien, die EU wolle Eltern verbieten, Kuchen in Schulen oder Kindertagesstätten mitzubringen, ohne die Zutatenliste vorzulegen. Zwar gibt es tatsächlich eine EU-Verordnung, die verlangt, alle Inhaltsstoffe offen zu legen, um beispielsweise Allergikern das Leben zu erleichtern - allerdings betrifft dies ausdrücklich nur Unternehmen. Die Lebensmittelverordnung nimmt Kuchenbasare oder ähnliche Veranstaltungen aus.
Das Aus für Achterbahnen?
Achterbahnen und Karussells droht wegen neuer EU-Vorschriften der Stillstand – das fürchteten 2015 deutsche Schausteller. Grund dafür war angeblich die europäische Sicherheitsnorm „DIN EN 13814“, die genaue Vorschriften für die Sicherheit von „fliegenden Bauten“ auf Jahrmärkten und Vergnügungsparks festlegt. Da die Menschen in Europa in den vergangenen Jahrzehnten dicker geworden seien, müssten alle Fahrgeschäfte nun statisch überprüft und angepasst werden – und die EU sei schuld. Das stimmte nicht. Zum einen werden europäische Normen nicht von der EU entwickelt, sondern von Normungsinstituten. Technische Vorschriften zur Sicherheit von Karussells sind zudem grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Sie können eine Norm für verbindlich erklären - das liegt aber ganz allein im Ermessen des jeweiligen Staates, also zum Beispiel Deutschlands. Die hier heiß diskutierte Norm enthielt außerdem eine Bestandsschutz-Klausel für Karussells, die sich schon länger drehten.
Verbietet die EU unseren Kindern die Buntstifte?
Die EU-Kommission verbietet Buntstifte und Wasserfarben - so lautete im Januar 2017 eine empörte Schlagzeile in der deutschen Presse. Tatsache ist, dass die EU-Staaten selbst die Grenzwerte für Blei in Spielzeug - und nicht nur in Stiften und Wasserfarben - verschärfen wollten. Aus gutem Grund: neue wissenschaftliche Erkenntnisse hatten gezeigt, dass Blei gerade für Kinder giftiger ist, als man viele Jahre glaubte. Schon kleine Mengen Blei können das Nervensystem und die Muskulatur schädigen. In der Praxis konnte von einem Verbot aber keine Rede sein, denn der allergrößte Teil der Buntstifte und Farben auf dem Markt erfüllte die neuen Grenzwerte bereits.
Müssen unsere Zoos wegen der EU ihre Kleinhirsche den Löwen zum Fraß vorwerfen?
Der Leipziger Zoo müsse wegen einer EU-Verordnung seine vier chinesischen Kleinhirsche schlachten und an die Raubtiere verfüttern – so stand es 2017 in großen Lettern überall. Fakt ist, dass die Europäische Union erstmals eine Liste mit 37 Pflanzen- und Tierarten erstellt hatte, die sich nicht außerhalb ihres Ursprungsraumes ausbreiten sollen, weil sie eine Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt in Europa darstellen. Dazu gehörten auch die chinesischen Kleinhirsche (Muntjaks). Allerdings war keineswegs vorgeschrieben, dass die Tiere geschlachtet werden müssten: jeder Zoo kann die Tiere bis zu deren natürlichem Tod behalten. Er muss nur sicherstellen, dass sie sich nicht vermehren und nicht aus dem Zoo entkommen können.
Klarstellung der EU-Kommission zu Karussells
Klarstellung der EU-Kommission zu Bleiwerten in Buntstiften
Klarstellung der EU-Kommission zu Kleinhirschen im Leipziger Zoo
Printversion hier
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland