Etwa 50 Millionen Menschen, also 22 Prozent aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten.
Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus.
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.
Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission nicht das geltende Recht ändern. Es geht vielmehr darum, einfach und klar darzulegen, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen sollen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
Die in den so genannten Trilogverhandlungen erzielte vorläufige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der förmlichen Annahme.
Weitere Informationen:
Vorschläge für ein Dienstleistungspaket vom 10. Januar 2017
Fragen und Antworten zum EU-Dienstleistungspaket
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. März 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland