Die Europäische Kommission begrüßt die Tatsache, dass die deutsche Typgenehmigungsbehörde, das Kraftfahrtbundesamt, die Softwarelösungen überprüfen und validieren wird. Die Kommission erwartet, dass die deutschen Behörden sicherstellen, dass eine Reduzierung der Emissionen gemessen und durch genauere Emissionsprüfungen unter realen Fahrbedingungen bewiesen wird – nicht nur im Labor.
In Bezug auf den Verbraucherschutz sollte Deutschland sicherstellen, dass die Verbraucher von nachteiligen Auswirkungen aller vorgeschlagenen Lösungen verschont bleiben. Dieser Grundsatz sollte in der gesamten EU gelten.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem am Mittwoch gesendeten ARD-Radiointerview gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es ein von Deutschland ausgehendes Problem mit der Dieseltechnologie in Europa gebe. „Deutschland hat durch Fehlverhalten einiger an Ansehen verloren“, sagte Juncker und fügte hinzu, dass die Kommission bereit sei, auch das Kartellrecht einzusetzen.
Weitere Informationen:
Mitschnitt der täglichen Pressekonferenz der EU-Kommission vom 3. August
ARD-Sommerinterview mit Jean-Claude Juncker
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. August 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland