Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU ist für Minderjährige ab sofort länger gültig. Das hat die EU-Kommission heute (Dienstag) beschlossen. Während das Zertifikat bei Erwachsenen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, weiterhin 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung seine Gültigkeit verliert, sind Personen unter 18 von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig. „Einer der größten Vorteile des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist seine Flexibilität bei der Anpassung an neue Gegebenheiten“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Nach Gesprächen mit den Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten haben wir beschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollen.“
Diese Entscheidung wurde getroffen, weil derzeit nicht alle Mitgliedstaaten Auffrischungsimpfungen an Heranwachsende verabreichen – obwohl diese auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für Personen ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen sind. Mit der Neuregelung wird verhindert, dass Minderjährige ihren Impfnachweis verlieren, weil sie nicht rechtzeitig eine Auffrischungsdosis erhalten. „Die Pandemie ist immer noch da, und die Impfung ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Unsere Botschaft hat sich nicht geändert: Lassen Sie sich so bald wie möglich impfen und auffrischen. Die Impfung rettet Leben und ist für uns alle von entscheidender Bedeutung“, so EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.
Die Ausnahmeregelung wird auf der Verifizierungsebene umgesetzt, indem die Anwendungen, die zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate dienen, angepasst werden. Bis zum 6. April müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen, um die Maßnahme zu realisieren.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. März 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland