In der Praxis werden Inhaber eines Schweizer Zertifikats – Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen - innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen können wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz basiert auf einem Freizügigkeitsabkommen, das keinen Mechanismus zur Übernahme von Unionsrechtsakten enthält. Infolgedessen musste die Kommission einen separaten Beschluss fassen, um sicherzustellen, dass Schweizer COVID-Zertifikate in der EU anerkannt und akzeptiert werden können.
Die Entscheidung der Kommission über die Gleichwertigkeit des Schweizer COVID-Zertifikats ist online verfügbar. Die Kommission steht auch mit einer Reihe von anderen Drittländern in Kontakt, um die potenzielle Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Zertifikaten mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU zu prüfen.
Weitere Informationen:
Website zum digitalen COVID-Zertifikat
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und nikola [dot] john
ec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland