Im Sommer 2015 hatten die EU-Kommission und die Europäischen Verbraucherzentren Beschwerden wegen vermeintlichen Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes von Verbrauchern durch den Vergnügungspark Disneyland Paris erhalten.
Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, können Informationen über den Wohnsitz von Verbrauchern direkt oder indirekt erhalten, entweder, indem sie Verbraucher explizit nach dieser Information fragen, oder dadurch, dass sie die Informationen über IP-Adressen oder Kreditkartenadressen herleiten.
Die Berechnung unterschiedlicher Preise auf verschiedenen Märkten ist nicht rechtswidrig, aber Verbraucher brauchen Transparenz und sollten nicht davon abgehalten werden, Zugang zu Angeboten in anderen Märkten zu erhalten. Das ist die Essenz des Artikels 20 der Dienstleistungsrichtlinie und des Gemeinsamen Binnenmarkts.
Weitere Informationen:
Mehr Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie finden Sie hier
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Binnenmarkt hier.
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoeuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland