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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 15. Mai 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

DSA: Anzeigenregister von TikTok verstößt gegen Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Kommission ist vorläufig zur Auffassung gelangt, dass Tiktok der Verpflichtung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) nicht nachkommt, ein sogenanntes Repository für Werbung zu veröffentlichen. Sie hat das Unternehmen davon in Kenntnis gesetzt. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: Transparenz in der Online-Werbung – wer zahlt und wie Zielgruppen angesprochen werden – ist für die Wahrung des öffentlichen Interesses von wesentlicher Bedeutung.

Ein solcher Anzeigenspeicher ist für Forschende und die Zivilgesellschaft wichtig, um Betrugsanzeigen, hybride Bedrohungskampagnen sowie koordinierte Informationsoperationen und gefälschte Werbung, auch im Zusammenhang mit Wahlen, zu erkennen.

Virkkunen sagte: „Unabhängig davon, ob wir die Integrität unserer demokratischen Wahlen verteidigen, die öffentliche Gesundheit schützen oder Verbraucherinnen oder Verbraucher vor Betrugsanzeigen schützen, haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu wissen, wer hinter den Botschaften steckt, die sie sehen. Unserer vorläufigen Ansicht nach hält sich TikTok in Schlüsselbereichen seines Werbe-Repositorys nicht an das Gesetz über digitale Dienste und verhindert die vollständige Überprüfung der Risiken, die durch seine Werbe- und Targeting-Systeme entstehen.

Feststellungen der Kommission

Die Kommission hat festgestellt, dass TikTok nicht die erforderlichen Informationen über den Inhalt der Anzeigen, die von den Anzeigen angesprochenen Nutzer und die für die Anzeigen bezahlten Nutzer bereitstellt. Darüber hinaus erlaubt der Anzeigenspeicher von TikTok der Öffentlichkeit nicht, auf der Grundlage dieser Informationen umfassend nach Werbung zu suchen, wodurch der Nutzen des Tools eingeschränkt wird. 

Die vorläufigen Feststellungen der Kommission beruhen auf einer eingehenden Untersuchung, die unter anderem die Analyse interner Unternehmensdokumente, die Erprobung der Tools von TikTok und Interviews mit Experten auf diesem Gebiet umfasste.   Mit der Übermittlung vorläufiger Feststellungen teilt die Kommission TikTok ihre vorläufige Auffassung mit, dass sie gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Dies gilt unbeschadet des Ergebnisses der Untersuchung.

Die nächsten Schritte

TikTok hat nun die Möglichkeit, die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission zu antworten. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert. 

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, kann die Kommission eine Entscheidung über die Nichteinhaltung erlassen, mit einer Geldbuße bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters. Zudem könnte ein erweiterter Überwachungszeitraum ausgelöst werden, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen, die das Unternehmen zu ergreifen beabsichtigt, auch umgesetzt werden. Die Kommission kann auch Zwangsgelder verhängen, um eine Plattform zur Einhaltung zu zwingen. 

Hintergrund

Am 19. Februar 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren ein, um zu prüfen, ob TikTok möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Neben der Werbetransparenz betraf die Einleitung des Verfahrens auch die negativen Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung der algorithmischen Systeme von TikTok (wie „Kaninchenbau-Effekte“ und Verhaltenssucht), der Alterssicherung, der Verpflichtung zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige und dem Datenzugriff für Forscher ergeben, für die die Untersuchung fortgesetzt wird.

Darüber hinaus hat die Kommission im Dezember 2024 ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen des Risikomanagements im Zusammenhang mit Wahlen und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs eingeleitet, für das die Untersuchung fortgesetzt wird. Diese Untersuchungen werden von der Kommission vorrangig durchgeführt. 

Die Kommission hat auch ein Hinweisgeber-Tool eingerichtet, das es Mitarbeitenden und anderen Personen mit Kenntnissen ermöglicht, sich anonym an die Kommission zu wenden, um zur Überwachung der Einhaltung durch die Kommission durch benannte sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) beizutragen. 

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung  

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900. 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Mai 2025
Autor
Vertretung in Deutschland