Ab heute erhalten Forscherinnen und Forscher Zugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen. Hintergrund sind die neuen Vorschriften im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte dazu: „Die Schaffung einer sichereren Online-Umgebung beginnt mit der Untersuchung der Risiken. Mit den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste können unabhängige Forscherinnen und Forscher nun neue Daten von Online-Plattformen untersuchen. Das Verständnis der potenziellen Risiken, die Online-Plattformen für ihre Nutzerinnen und Nutzer haben können, ist ein weiterer Schritt, um sicherzustellen, dass Plattformen ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen.“
Zugang
Um Zugang zu den Daten der Plattformen zu erhalten, müssen sich Forscherinnen und Forscher einer strengen Prüfung durch die Koordinatoren für digitale Dienste unterziehen, die nationalen Behörden, die für die Umsetzung des DSA zuständig sind.
Wenn sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllen und die Forschungsprojekte für die Untersuchung systemischer Risiken, einschließlich der Verbreitung illegaler Inhalte oder negativer Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, relevant sind, sind die Plattformen gemäß dem DSA gesetzlich verpflichtet, ihren Datenanfragen nachzukommen.
Zusammenarbeit der DSA-Koordinatoren
Die Koordinatoren für digitale Dienste arbeiten bereits zusammen, um sicherzustellen, dass Anträge auf Datenzugang in allen Mitgliedstaaten einheitlich und rechtzeitig geprüft werden.
Weitere Informationen
Daily News vom 29. Oktober 2025
Der delegierte Rechtsakts über den Datenzugang, der heute in Kraft getreten ist
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Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Oktober 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland