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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung30. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Durchsetzung des EU-Kartellrechts: Ihre Meinung ist gefragt

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation zum EU-Kartellrecht eingeleitet. Die Kommission möchte Meinungen dazu einholen, wie gut die EU-Verordnungen funktionieren, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Kartellvorschriften festgelegt sind. Die Konsultation läuft bis zum 6. Oktober 2022.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte zu der Überprüfung: „Die wirksame Durchsetzung des EU-Kartellrechts ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Märkte bestmöglich funktionieren. Seit fast zwei Jahrzehnten haben die geltenden Verfahrensvorschriften im Kartellrecht gute Dienste geleistet. Angesichts der Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung unserer Wirtschaft ergeben, kann es jedoch einige Bereiche geben, in denen Verbesserungen möglich oder erforderlich sind.“

Notwendigkeit einer Evaluierung

Seit der Annahme des EU-Kartellrahmens sind fast 20 Jahre vergangen. Die Kommission hat ihre Durchsetzungsmaßnahmen an die Marktentwicklungen, neue Technologien und veränderte Geschäftspraktiken angepasst – doch der verfahrensrechtliche Rahmen ist weitgehend unverändert geblieben.

Die Konsultation gehört zu einer umfassenderen Überprüfung, mit der sichergestellt werden soll, dass die EU-Kartellvorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen. Die so gesammelten Informationen werden einen Teil der Faktengrundlage bilden, auf die sich die Kommission bei der Evaluierung stützen wird. Die Konsultation enthält Fragen zu den Untersuchungsbefugnissen der Kommission, den Verfahrensrechten von Untersuchungsparteien und Dritten, den Durchsetzungsbefugnissen der Kommission und zur Zusammenarbeit der Kommission mit den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten.

Die Evaluierung soll bei der Entscheidung der Kommission helfen, ob die derzeitigen Rahmenvorschriften für EU-Kartellverfahren weiter gelten oder geändert werden sollten.

Evaluierungsverfahren

Zusätzlich zur öffentlichen Konsultation werden für die Evaluierung Experten im Rahmen einer externen Studie befragt. Außerdem gibt es einen oder mehrere Workshops mit Interessenträgern und eine gezielte Konsultation der zuständigen nationalen Behörden. Zur Konsultation der breiten Öffentlichkeit wurde ein allgemeiner Fragebogen vorbereitet. Interessenträger, die über besondere Erfahrungen mit kartellrechtlichen Verfahrensvorschriften verfügen, können einen längeren und detaillierteren Fragebogen beantworten.

Die Kommission wird die Ergebnisse der Evaluierung in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammenfassen, die im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht werden soll.

Hintergrund

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und ihr Durchführungsrechtsakt, die Verordnung (EG) Nr. 773/2004, bilden einen Verfahrensrahmen, der die wirksame und einheitliche Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährleisten soll. Zum Zeitpunkt ihrer Annahme stellte die Verordnung 1/2003 eine umfassende Reform der Durchsetzungsvorschriften des EU-Kartellrechts dar:

  • es wurde ein System der direkten Anwendung des Kartellrechts eingeführt
  • die Mitgliedstaaten wurden ermächtigt, alle Aspekte der Vorschriften anzuwenden
  • die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden wurde gestärkt
  • die Durchsetzungsinstrumente wurden verbessert, um der Kommission eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen, um Verstößen gegen die EU-Kartellvorschriften aufzudecken und abzustellen

In der Mitteilung „Zehn Jahre Kartellrechtsdurchsetzung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003: Ergebnisse und Ausblick“ kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Durchsetzung des Kartellrechts in der gesamten EU durch die Verordnung 1/2003 erheblich verbessert wurde. Mit der Annahme der ECN+-Richtlinie im Jahr 2018, die die Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden betrifft, wurden die Durchsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene weiter gestärkt. Die aktuelle Evaluierung baut auf diesen Initiativen auf und ist Teil einer in den letzten Jahren eingeleiteten umfassenderen Überprüfung des EU-Wettbewerbsrechts.

Die Evaluierung erfolgt auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung. In diesen Leitlinien sind die Grundsätze dargelegt, nach denen die Europäische Kommission vorgeht, um Initiativen und Vorschläge auszuarbeiten und die Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften zu verwalten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 30. Juni

Nähere Einzelheiten zur Evaluierung

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland