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Vertretung in Deutschland

Einigungen zu Vereinfachung von EU-Investitionsprogrammen und zu mehr Schutz der Wasserqualität

  • Pressemitteilung
  • 24. September 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Die Europäische Kommission begrüßt politische Einigungen in zwei Politikbereichen, die das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten erreicht haben. Zum einen einigten sie sich auf das „Omnibus“-Paket zur Vereinfachung der EU-Investitionsprogramme. Das von der Kommission im Februar 2025 vorgeschlagene Paket stärkt InvestEU das Vorzeige-Investitionsinstrument der EU. Zum anderen erzielten Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Listen wassergefährdender Stoffe. Mit dieser Überarbeitung wird sichergestellt, dass die Listen der Wasserschadstoffe an die neuesten wissenschaftlichen Gutachten angeglichen werden und dass neue Stoffe in Oberflächengewässern und im Grundwasser überwacht und strenger kontrolliert werden.

„Ominbus“ Einigung stärkt InvestEU und senkt Verwaltungsaufwand

Das Omnibus-Paket stockt die EU-Garantie im Rahmen von InvestEU um 2,5 Milliarden Euro auf und mobilisiert so zusätzliche 50 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. Fast 40 Prozent der InvestEU-Transaktionen tragen bereits zu Klimaschutzmaßnahmen bei, und die erhöhte Garantie wird Projekte im Rahmen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit und des Clean Industrial Deal weiter unterstützen. Die Reform wird auch für effizientere Verfahren für Antragsteller und Unternehmen sorgen und Bürokratie abbauen.

Durch die vereinfachte Berichterstattung werden voraussichtlich bis zu 350 Millionen Euro an Kosten eingespart und der Verwaltungsaufwand verringert. Die Vereinbarung wird die Investitionskapazitäten der EU durch die Reinvestition von Erträgen aus früheren Operationen erhöhen. Zudem wird sie es den Mitgliedstaaten erleichtern, zusätzliche Mittel in InvestEU zu leiten und weitere Unterstützung durch die InvestEU-Beratungsstelle für die Entwicklung hochwertiger Investitionsprojekte bereitzustellen. 

Mehr Schutz für Oberflächen- und Grundwasser 

Durch die Überarbeitung der Liste wassergefährdender Stoffe werden drei EU-Rechtsvorschriften entsprechend angepasst: die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und die Grundwasserrichtlinie. Umweltkommissarin Jessika Roswall sagte: „Wir machen einen großen Schritt nach vorne, um die Verschmutzung des Wassers durch PFAS, Pestizide und andere gefährliche Chemikalien zu begrenzen. Sauberes Wasser ist gut für die Menschen, gut für die Umwelt und gut für unsere Wirtschaft: Eine Investition, die uns viele Male zurückzahlen wird.“

Es werden auch Grenzwerte für Schadstoffe aktualisiert, die bereits in den Listen enthalten sind. 

Gleichzeitig verringert die Überarbeitung den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten, indem die Berichtspflichten gestrafft und der Austausch von Überwachungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über digitale Instrumente erleichtert wird. Mit den neuen Vorschriften wird auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt, indem verbindliche Warnhinweise für nachgelagerte Flusseinzugsgebiete nach Zwischenfällen sichergestellt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen, die 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten wird. Die Mitgliedstaaten müssen dann ihre Anforderungen umsetzen und die Änderungen der drei einschlägigen Richtlinien bis 22. Dezember 2027 umsetzen: Wasserrahmenrichtlinie, Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und Grundwasserrichtlinie. 

Weitere Informationen

Daily News vom 24. September 2025

Vollständige Pressemitteilung zur Einigung im Bereich Wasserschutz 

Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. September 2025
Autor
Vertretung in Deutschland