
So sollen in dem System alle Nicht-EU-Bürger registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt (von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Erfasst werden der Name des Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie der Zeitpunkt und der Ort der Ein- und der Ausreise. Das Einreise-/Ausreisesystem wird das derzeitige System des manuellen Abstempelns von Reisepässen ersetzen, das zeitaufwändig ist, keine verlässlichen Daten zu Grenzübertritten liefert, die Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen nicht ermöglicht und keine Lösung für den Fall bietet, dass Reisedokumente verloren gehen oder vernichtet werden.
Nächste Schritte
Der Rat und das Europäische Parlament müssen nun die angenommene Verordnung unterzeichnen. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. eu-LISA wird dann gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran gehen, das neue System einzurichten, das 2020 einsatzbereit sein sollte.
Weitere Informationen:
Factsheet zu Einreise-/Ausreise-System
Website des Rates
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland