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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. Mai 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Einsatz von behandeltem Abwasser in der Landwirtschaft soll einfacher und sicherer werden

Die Kommission schlägt heute (Montag) neue Vorschriften vor, um die Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu fördern und zu erleichtern. Die neuen Vorschriften sollen Landwirte dabei unterstützen, nicht...

Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige EU-Kommissar Vella erklärte hierzu: „Bei diesem Vorschlag wird es nur Gewinner geben – unsere Landwirte werden Zugang zu einer nachhaltigen Versorgung mit Bewässerungswasser haben, unsere Verbraucher werden wissen, dass die Produkte, die sie essen, sicher sind, und auch für unsere Unternehmen werden sich neue Möglichkeiten eröffnen. Der größte Gewinner aber wird unsere Umwelt sein, da unser Vorschlag zur besseren Bewirtschaftung unserer wertvollsten Ressource beiträgt, dem Wasser.“

Was schlägt die Kommission vor?

  • Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (z. B. Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken. Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann.
  • Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen.
  • Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben.

Das Potenzial der Wasserwiederverwendung wird derzeit in der EU bei Weitem nicht ausgeschöpft, obwohl die Umweltauswirkungen und der Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser erheblich höher sind. Zudem leidet ein Drittel der Gesamtfläche der EU ganzjährig unter Wasserstress, und Wasserknappheit gibt in vielen EU- Mitgliedstaaten Anlass zu großer Sorge. Zunehmend unberechenbare Wetterlagen, wie etwa schwere Dürreperioden, dürften ebenfalls negative Folgen für Menge und Qualität der Süßwasserressourcen haben. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine zuverlässige alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet. Indem nicht trinkbares Abwasser nutzbar gemacht wird, werden die neuen Vorschriften auch wirtschaftliche und ökologische Kosteneinsparungen gegenüber der Schaffung neuer Wasserversorgungsquellen möglich machen.

Hintergrund

Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung soll vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in der EU leisten. Sie wird gewährleisten, dass behandeltes Abwasser, das für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet werden soll, sicher ist und damit die Bürger und die Umwelt schützen.

Der Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft. Er ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Wasser und Nahrungsmittel.

Er entspricht den laufenden Bemühungen um die Modernisierung der europäischen Wirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie den klimapolitischen Ambitionen. Außerdem ist er der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen innerhalb der EU förderlich (insbesondere des Ziels 6 „Wasser und Sanitärversorgung“) und fügt sich in das Konzept des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, einem wichtigen Ziel der Kommission.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten

Vorschlag für eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung & Anhang

Folgenabschätzung und Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke ), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail), oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland